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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Nach dem Unfall entscheidet die erste Woche über Ihr Geld.

Wer den Schaden vollständig beziffert, den richtigen Gutachter wählt und der gegnerischen Versicherung nicht die Abwicklung überlässt, bekommt messbar mehr. Hier finden Sie jede Unfallkonstellation und jede Schadensposition im Detail, oder Sie überspringen das Lesen und lassen den Fall kostenfrei einschätzen.

Auffahrunfall zweier Autos mit Warndreieck
Konstellationen

Ihr Unfall, Ihre Haftungslage

Jede Konstellation hat ihre eigenen Beweisregeln und Quotenlinien. Wählen Sie Ihre Lage:

Nach Verkehrsteilnehmern

Ihr Unfall war nicht im Straßenverkehr? Zu den Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs →

Häufige Fragen nach dem Verkehrsunfall

Was muss ich unmittelbar nach dem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, bei Verletzten den Notruf wählen, Fotos von Fahrzeugen, Positionen und Umgebung machen, Personalien und Versicherungsdaten austauschen, Zeugen notieren. Bei Streit über den Hergang oder bei Personenschaden die Polizei hinzuziehen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben und nichts unterschreiben.
Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?
Ja, binnen einer Woche, auch wenn Sie unschuldig sind. Die Meldung ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag und bedeutet kein Schuldeingeständnis. Die Regulierung Ihres Schadens läuft davon unabhängig gegen die gegnerische Haftpflicht.
Wer zahlt meinen Anwalt?
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, denn die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Bei Mithaftung anteilig; die Differenz übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung.
Wie lange dauert die Regulierung?
Bei klarer Haftung und vollständiger Bezifferung zahlen Versicherer häufig binnen zwei bis sechs Wochen. Streit über Quote oder Personenschäden verlängert die Abwicklung; unstreitige Teilbeträge fordern wir dann vorab an.
Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?
Dann wird nach Verursachungsbeiträgen gequotelt (§ 17 StVG). Die Quote ist verhandelbar und hängt an Beweisen und Rechtsprechung; die erste Einschätzung der Versicherung ist regelmäßig nur eine Verhandlungsposition. Mehr dazu unter Mithaftung und Haftungsquote.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.