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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schadenspositionen

Fiktive Abrechnung: Das Geld gehört Ihnen, nicht der Werkstatt

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht reparieren lassen. Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auch auszahlen lassen und selbst entscheiden, was damit geschieht. Bei dieser fiktiven Abrechnung kürzen die Versicherer allerdings am aggressivsten.

Schadensabrechnung mit Euro-Münzen

Was wir für Sie tun

Netto-Abrechnung sauber aufsetzen

Fiktiv wird ohne Umsatzsteuer abgerechnet (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Wir stellen die Positionen zusammen, die trotzdem hineingehören: Wertminderung, Nebenkosten, Kostenpauschale.

Verweis auf Billigwerkstätten abwehren

Die Versicherung darf Sie unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere freie Fachwerkstatt verweisen. Bei scheckheftgepflegten und jüngeren Fahrzeugen scheitert der Verweis regelmäßig; wir prüfen jede Verweisung.

UPE-Aufschläge und Verbringung

Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten sind auch fiktiv ersatzfähig, wenn sie bei einer Reparatur in der Region tatsächlich anfielen. Genau daran setzen die Kürzungsprüfberichte an.

Wechsel zur konkreten Abrechnung

Reparieren Sie später doch, können Sie unter Umständen zur konkreten Abrechnung übergehen und die Umsatzsteuer nachfordern. Die Weichen dafür stellen wir früh.

So läuft es ab

Gutachten statt Kostenvoranschlag

Ab mittlerem Schaden ist das Sachverständigengutachten die belastbare Grundlage; es sichert auch Wertminderung und Beweise.

Forderung beziffern

Wir rechnen fiktiv ab und begründen die kürzungsanfälligen Positionen vorab.

Kürzungen angreifen

Prüfberichte der Versicherer sind Parteivortrag, kein Gutachten. Wir erwidern gezielt und klagen nötigenfalls die Differenz ein.

Warum die Versicherer hier am härtesten kürzen

Bei der fiktiven Abrechnung fehlt die Rechnung einer Werkstatt, also greifen die Versicherer die Kalkulation des Gutachtens an: mit eigenen Prüfdienstleistern, pauschalen Abzügen bei Stundensätzen, UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und Beilackierung. Diese Prüfberichte wirken amtlich, sind aber schlicht Parteivortrag des Zahlungspflichtigen.

Die Rechtsprechung hat die Spielregeln längst gezogen: Maßgeblich ist, was ein verständiger Geschädigter in Ihrer Lage für erforderlich halten durfte. Wer die einschlägigen Entscheidungen zitiert, holt gekürzte Beträge in der Mehrzahl der Fälle zurück, außergerichtlich oder mit einer überschaubaren Klage.

Häufige Fragen

Bekomme ich fiktiv genauso viel wie bei Reparatur?
Nein, die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Fiktiv erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten zuzüglich Wertminderung und Nebenkosten. Dafür sind Sie frei, ob und wie Sie reparieren.
Darf ich mit dem unreparierten Auto weiterfahren?
Ja, solange es verkehrssicher ist. Die fiktive Abrechnung setzt keine Reparatur voraus. Beachten Sie nur: Bei einem späteren weiteren Unfall an derselben Stelle wird die Abgrenzung der Schäden schwierig, dokumentieren Sie den Zustand deshalb mit Fotos.
Was ist der Werkstattverweis?
Die Versicherung benennt eine günstigere freie Werkstatt und kürzt auf deren Stundensätze. Zulässig ist das nur, wenn die Werkstatt gleichwertig und mühelos erreichbar ist und Ihnen der Verweis zumutbar ist; bei Fahrzeugen bis drei Jahre sowie durchgehend markengepflegten Fahrzeugen in der Regel nicht.
Kann ich fiktiv auf Totalschadenbasis abrechnen?
Ja. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, wird fiktiv auf Basis Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet. Die Feinheiten, etwa die 70-Prozent-Grenze bei Weiternutzung, klären wir im Einzelfall.
Verfällt mein Anspruch, wenn ich billiger repariere?
Nein. Gelingt Ihnen die Reparatur günstiger, etwa in Eigenleistung, bleibt der Anspruch auf die objektiv erforderlichen Kosten laut Gutachten bestehen. Die Differenz müssen Sie nicht herausgeben.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.