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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schadenspositionen

Wertminderung: Der Unfallwagen-Makel kostet die Versicherung Geld, nicht Sie

Ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies, allein weil es als Unfallwagen offenbart werden muss. Dieser merkantile Minderwert ist ersatzfähig und wird bei neueren Fahrzeugen schnell vierstellig. Kaum eine Versicherung zahlt ihn unaufgefordert.

Gutachten auf einem Klemmbrett vor einem beschädigten Auto

Was wir für Sie tun

Minderwert im Gutachten

Der Sachverständige beziffert den merkantilen Minderwert. Wir achten darauf, dass die Position im Gutachten enthalten und methodisch sauber hergeleitet ist.

Abwehr der Standardeinwände

Fahrzeugalter, Laufleistung, Bagatellgrenze: Wir kennen die Einwände der Versicherer und die Rechtsprechung, die ihnen entgegensteht. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht mehr.

Technische Wertminderung

Bleiben trotz Reparatur technische Nachteile, etwa Spaltmaße oder Farbabweichungen, kommt zusätzlich eine technische Wertminderung in Betracht.

Durchsetzung mit allen Positionen

Der Minderwert geht in die Gesamtabrechnung ein und wird zusammen mit Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Nebenkosten geltend gemacht.

So läuft es ab

Gutachten prüfen

Wir kontrollieren, ob der Minderwert enthalten und angemessen bemessen ist; fehlt er, lassen wir nachbeziffern.

Anspruch begründen

Bezifferung samt Herleitung geht mit Fristsetzung an die Versicherung.

Kürzung nicht hinnehmen

Kürzt die Versicherung, setzen wir den Betrag durch; die Erfolgsaussichten sind bei sauberem Gutachten gut.

Der Makel, den der Markt einpreist

Der merkantile Minderwert beruht nicht auf einem technischen Mangel, sondern auf dem Misstrauen des Gebrauchtwagenmarkts: Käufer zahlen für einen offenbarungspflichtigen Unfallwagen weniger, selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Der BGH erkennt diesen Minderwert seit Jahrzehnten als ersatzfähigen Schaden an; er ist mit dem Tag des Unfalls entstanden und sofort fällig, nicht erst bei einem späteren Verkauf.

In der Regulierungspraxis wird die Position gern übergangen oder mit dem Hinweis auf Alter und Laufleistung abgewehrt. Ein belastbares Sachverständigengutachten ist deshalb der Schlüssel; zur Auswahl des Gutachters siehe Gutachten und Gutachterkosten.

Häufige Fragen

Wann gibt es merkantile Wertminderung?
Immer dann, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht und das Fahrzeug am Markt als Unfallwagen gilt. Faustpunkte sind erheblicher Blechschaden, Eingriffe in tragende Teile oder Lackierung größerer Flächen. Reine Kratzer und Kleinstschäden genügen nicht.
Gilt die Wertminderung auch für ältere Fahrzeuge?
Ja. Die früher verbreitete starre Grenze von fünf Jahren oder 100.000 km ist überholt; auch für ältere und laufleistungsstarke Fahrzeuge kann ein Minderwert anfallen, wenn der Markt den Unfallschaden einpreist. Es kommt auf den Einzelfall an.
Wie wird der Minderwert berechnet?
Es gibt mehrere anerkannte Methoden (u. a. Marktrelevanz- und Faktorenmethode, Bewertung nach Ruhkopf/Sahm). Sachverständige kombinieren sie und plausibilisieren das Ergebnis am regionalen Markt. Grob liegt der Minderwert häufig bei 10 bis 30 Prozent der Reparaturkosten, gedeckelt durch den Fahrzeugwert.
Bekomme ich den Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Der merkantile Minderwert entsteht unabhängig davon, ob Sie reparieren lassen. Er wird neben den Netto-Reparaturkosten ersetzt: fiktive Abrechnung.
Muss ich den Unfallschaden beim Verkauf offenbaren?
Ja, ein erheblicher Unfallschaden ist auch nach fachgerechter Reparatur offenbarungspflichtig. Genau daraus entsteht der Mindererlös, den die Wertminderung ausgleicht.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.