Wertminderung: Der Unfallwagen-Makel kostet die Versicherung Geld, nicht Sie
Ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies, allein weil es als Unfallwagen offenbart werden muss. Dieser merkantile Minderwert ist ersatzfähig und wird bei neueren Fahrzeugen schnell vierstellig. Kaum eine Versicherung zahlt ihn unaufgefordert.
Was wir für Sie tun
Minderwert im Gutachten
Der Sachverständige beziffert den merkantilen Minderwert. Wir achten darauf, dass die Position im Gutachten enthalten und methodisch sauber hergeleitet ist.
Abwehr der Standardeinwände
Fahrzeugalter, Laufleistung, Bagatellgrenze: Wir kennen die Einwände der Versicherer und die Rechtsprechung, die ihnen entgegensteht. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht mehr.
Technische Wertminderung
Bleiben trotz Reparatur technische Nachteile, etwa Spaltmaße oder Farbabweichungen, kommt zusätzlich eine technische Wertminderung in Betracht.
Durchsetzung mit allen Positionen
Der Minderwert geht in die Gesamtabrechnung ein und wird zusammen mit Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Nebenkosten geltend gemacht.
So läuft es ab
Gutachten prüfen
Wir kontrollieren, ob der Minderwert enthalten und angemessen bemessen ist; fehlt er, lassen wir nachbeziffern.
Anspruch begründen
Bezifferung samt Herleitung geht mit Fristsetzung an die Versicherung.
Kürzung nicht hinnehmen
Kürzt die Versicherung, setzen wir den Betrag durch; die Erfolgsaussichten sind bei sauberem Gutachten gut.
Der Makel, den der Markt einpreist
Der merkantile Minderwert beruht nicht auf einem technischen Mangel, sondern auf dem Misstrauen des Gebrauchtwagenmarkts: Käufer zahlen für einen offenbarungspflichtigen Unfallwagen weniger, selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Der BGH erkennt diesen Minderwert seit Jahrzehnten als ersatzfähigen Schaden an; er ist mit dem Tag des Unfalls entstanden und sofort fällig, nicht erst bei einem späteren Verkauf.
In der Regulierungspraxis wird die Position gern übergangen oder mit dem Hinweis auf Alter und Laufleistung abgewehrt. Ein belastbares Sachverständigengutachten ist deshalb der Schlüssel; zur Auswahl des Gutachters siehe Gutachten und Gutachterkosten.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Wann gibt es merkantile Wertminderung?
Gilt die Wertminderung auch für ältere Fahrzeuge?
Wie wird der Minderwert berechnet?
Bekomme ich den Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung?
Muss ich den Unfallschaden beim Verkauf offenbaren?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.