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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Kostenfrei und unverbindlich

Schildern Sie Ihren Unfall.

Sie erfahren, was Ihnen zusteht, wo die Versicherung voraussichtlich kürzen wird und ob sich ein Vorgehen lohnt. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

  • Antwort binnen 24 Stunden an Werktagen
  • Unterlagen einfach als Anhang, auch als Foto vom Smartphone
  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten
  • Verschwiegenheit ab der ersten Zeile, auch ohne Mandat
Besprechung per Videokonferenz auf einem Notebook KI-generiertes Bild
Die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon.

Anfrage

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Nichts unterschreiben, bevor Sie die Einschätzung haben. Weder Abtretungen beim Abschleppdienst noch Abfindungserklärungen oder „Reparaturfreigaben" der gegnerischen Versicherung. Eine Anfrage wahrt zudem keine laufende Frist.

So geht es weiter

Sichtung

Wir lesen Ihre Unterlagen und ordnen Haftung und Schadenspositionen ein. Fehlt etwas Wesentliches, fragen wir gezielt nach.

Rückmeldung

Sie erhalten eine Einschätzung der Haftungslage, der erreichbaren Positionen und der realistischen Beträge, dazu einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Ihre Entscheidung

Wollen Sie tätig werden, klären wir die Kostenfrage, bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite. Wollen Sie es nicht, endet die Sache hier, ohne dass Kosten entstanden sind.

Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?
Ja. Sie schildern den Fall, wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen, wie die Lage einzuschätzen ist und ob sich ein Vorgehen lohnt. Dafür stellen wir nichts in Rechnung. Und beauftragen Sie uns nach einem unverschuldeten Unfall, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil Ihres Schadens.
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Binnen 24 Stunden an Werktagen. Läuft eine Frist, etwa aus einem Schreiben der Versicherung, kennzeichnen Sie die Anfrage bitte als eilig; dann melden wir uns kurzfristiger. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail oder, wenn Sie eine Rufnummer angeben, telefonisch.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Was da ist: Fotos vom Unfall und den Schäden, der Unfallbericht oder das polizeiliche Aktenzeichen, Gutachten oder Kostenvoranschlag, Schreiben und Abrechnungen der Versicherung, bei Verletzungen Atteste. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach; für den Anfang genügt Ihre Schilderung.
Was ist eine Deckungsanfrage?
Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten der Angelegenheit übernimmt. Wir stellen sie für Sie, bevor Gebühren entstehen. Bei unverschuldeten Unfällen ist sie oft gar nicht nötig, weil die Gegenseite zahlt.
Wie sicher sind meine Unterlagen?
Das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt an unseren Server in der Europäischen Union und von dort per E-Mail an uns. Ein externer Formulardienst ist nicht eingebunden. Für Rechtsanwälte gilt zusätzlich die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO), unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt.
Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?
Nein. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung und Annahme zustande. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass laufende Fristen durch eine Anfrage nicht gewahrt werden.

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