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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Personenschaden

Schmerzensgeld: angemessen statt schnell abgefunden

Bei Verletzungen steht Ihnen neben dem Ersatz aller Kosten ein Schmerzensgeld zu (§ 253 Abs. 2 BGB). Die Spanne reicht von wenigen hundert Euro bei einer folgenlosen Prellung bis zu sechsstelligen Beträgen bei schweren Dauerschäden. Die Versicherung bietet fast immer zu wenig, und zwar systematisch.

Arm in einer Schlinge nach einer Unfallverletzung

Was wir für Sie tun

Bemessung nach Rechtsprechung

Wir bemessen Ihr Schmerzensgeld anhand vergleichbarer veröffentlichter Entscheidungen, nicht nach den Hauspauschalen der Versicherer. Die Schmerzensgeldtabelle zeigt Orientierungswerte je Verletzung.

Vollständige Dokumentation

Atteste, Befunde, Behandlungsverläufe, Arbeitsunfähigkeitszeiten: Wir stellen die Unterlagen zusammen, auf die es für die Höhe ankommt, und fordern fehlende Befunde bei den Behandlern an.

Schutz vor Abfindungsfallen

Abfindungserklärungen schließen künftige Ansprüche regelmäßig aus. Wir prüfen, ob Spätfolgen abgedeckt sind, und sichern sie über Feststellungsansprüche oder Vorbehalte ab.

Alle weiteren Personenschäden

Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Zuzahlungen, Fahrtkosten zur Behandlung und vermehrte Bedürfnisse machen bei ernsten Verletzungen oft mehr aus als das Schmerzensgeld selbst.

So läuft es ab

Verletzungen schildern

Diagnosen, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Beschwerden. Atteste können Sie einfach anhängen.

Einordnung erhalten

Sie erfahren, in welcher Größenordnung sich Ihr Schmerzensgeld nach der veröffentlichten Rechtsprechung bewegt und welche Positionen hinzukommen.

Durchsetzung

Wir fordern die Versicherung zur Zahlung auf und führen die Verhandlung. Bei Dauerschäden sichern wir künftige Ansprüche mit ab.

Wie Versicherer rechnen, und wie Gerichte rechnen

Versicherer regulieren Personenschäden mit standardisierter Software und internen Richtwerten. Das Ergebnis liegt strukturell unter den Beträgen der veröffentlichten Rechtsprechung, weil jeder freiwillig gezahlte Euro das Regulierungsergebnis verschlechtert. Gerichte bemessen dagegen nach den Umständen des Einzelfalls und ziehen Vergleichsentscheidungen heran.

Für die Durchsetzung heißt das: Wer den eigenen Fall in die Rechtsprechungslandschaft einordnen kann, verhandelt auf Augenhöhe. Unsere Orientierungswerte je Verletzungsart finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle und im Schmerzensgeldrechner; beide ersetzen keine Einzelfallprüfung, zeigen aber, ob ein Angebot der Versicherung überhaupt in der richtigen Größenordnung liegt.

Häufige Fragen

Wovon hängt die Höhe des Schmerzensgeldes ab?
Maßgeblich sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Intensität der Behandlung, Dauerfolgen, Alter und Lebensumstände der verletzten Person sowie das Maß des Verschuldens. Es gibt keine gesetzliche Tabelle; die Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen.
Was taugen Schmerzensgeldtabellen?
Sie sind Sammlungen ergangener Urteile und geben eine Orientierung, keine Garantie. Ältere Beträge müssen an die Geldentwertung angepasst werden; die Rechtsprechung erhöht das Niveau seit Jahren. Entscheidend ist der Vergleich mit wirklich ähnlichen Fällen.
Die Versicherung hat mir einen Betrag angeboten. Annehmen?
Erst prüfen lassen. Erstangebote liegen erfahrungsgemäß deutlich unter dem, was Gerichte zusprechen. Besonders vorsichtig sollten Sie bei Abfindungserklärungen sein: Wer unterschreibt, kann bei Spätfolgen meist nichts mehr nachfordern.
Bekomme ich auch bei einem HWS-Schleudertrauma Schmerzensgeld?
Ja, wenn die Verletzung nachgewiesen ist. Bei leichten Verläufen ohne objektivierbare Befunde sind die Beträge überschaubar und die Versicherer streiten häufig die Kausalität ab. Zeitnahe ärztliche Vorstellung und dokumentierte Beschwerden sind hier entscheidend.
Verjährt der Schmerzensgeldanspruch?
Ja, regelmäßig in drei Jahren ab Jahresende der Kenntnis (§§ 195, 199 BGB). Bei noch nicht absehbaren Spätfolgen sichern wir den Anspruch durch Feststellung oder Verjährungsverzicht der Versicherung.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.