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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Unverschuldeter Unfall: Sie bestimmen die Abwicklung, nicht die gegnerische Versicherung

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat die stärkste Rechtsposition, die das Schadensrecht kennt: vollständiger Ersatz aller Schäden, freie Wahl von Werkstatt, Gutachter und Anwalt, alles auf Kosten der Gegenseite. Die gegnerische Versicherung wird trotzdem versuchen, die Abwicklung an sich zu ziehen.

Auffahrunfall zweier Autos mit Warndreieck

Was wir für Sie tun

Schadensmanagement abwehren

Anrufe der gegnerischen Versicherung mit „Rundum-sorglos-Angeboten" (Partnerwerkstatt, eigener Besichtiger, Sofortabfindung) dienen der Kostensenkung der Versicherung. Sie müssen darauf nicht eingehen, und sollten es in aller Regel nicht.

Ihre Rechte bündeln

Eigener Gutachter, Werkstatt Ihrer Wahl, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung, bei Verletzung Schmerzensgeld: Wir setzen das komplette Paket durch.

Anwalt zum Nulltarif

Bei klarer Haftung der Gegenseite sind unsere Gebühren Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Für Sie bleibt kein Eigenanteil.

Schnelligkeit mit System

Vollständige Erstbezifferung statt Salamitaktik: Das verkürzt die Regulierungsdauer messbar, weil die Versicherung nichts nachfordern muss.

So läuft es ab

Unfallstelle dokumentieren

Fotos, Zeugen, Personalien, bei Streit oder Personenschaden Polizei. Kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle.

Nichts unterschreiben

Weder beim Abschleppdienst noch am Telefon der Versicherung. Erst die kostenfreie Ersteinschätzung einholen.

Abwicklung abgeben

Wir übernehmen Gutachter-Koordination, Bezifferung und den gesamten Schriftverkehr; Sie erhalten die Zahlungen.

Die ersten 48 Stunden

Was Sie früh richtig machen, kann später niemand mehr kaputt regulieren: Unfallstelle fotografieren (Übersicht und Details, alle Fahrzeuge, Kennzeichen, Straße), Zeugen mit Kontaktdaten sichern, bei Verletzungen zeitnah zum Arzt, kein Schuldanerkenntnis, keine Unterschrift unter Abtretungen oder „Reparaturfreigaben" der gegnerischen Versicherung. Danach: Ersteinschätzung einholen, Gutachter beauftragen, Abwicklung abgeben.

Alle Einzelpositionen Ihres Anspruchs finden Sie unter Schadensersatz nach Unfall; was bei Verletzungen zusätzlich gilt, unter Schmerzensgeld.

Häufige Fragen

Die gegnerische Versicherung ruft an und will alles regeln. Gut oder schlecht?
Für die Versicherung gut. Ihr sogenanntes Schadensmanagement spart nachweislich Regulierungskosten: Partnerwerkstätten, eigene Restwertkanäle, schnelle Niedrig-Abfindungen. Sie sind Gläubiger, nicht Bittsteller; nutzen Sie Ihre Wahlrechte.
Warum kostet mich der Anwalt wirklich nichts?
Weil die Anwaltskosten bei fremder Schuld nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden gehören. Die gegnerische Versicherung zahlt sie zusätzlich zu Ihrem Schaden, nicht davon ab. Nur bei Mithaftung bleibt ein Anteil, den häufig die Rechtsschutzversicherung trägt.
Muss ich der gegnerischen Versicherung mein Fahrzeug zeigen?
Sie müssen eine Besichtigung in zumutbarem Rahmen ermöglichen, aber nicht auf Ihren eigenen Gutachter verzichten. In der Praxis genügt regelmäßig das Gutachten Ihres Sachverständigen.
Wie schnell bekomme ich mein Geld?
Bei klarer Haftung und vollständiger Bezifferung zahlen viele Versicherer binnen zwei bis vier Wochen, oft mit Vorschüssen auf die Reparatur. Verzögert die Versicherung grundlos, entstehen Verzugsansprüche; nötigenfalls klagen wir zügig.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.