Unverschuldeter Unfall: Sie bestimmen die Abwicklung, nicht die gegnerische Versicherung
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat die stärkste Rechtsposition, die das Schadensrecht kennt: vollständiger Ersatz aller Schäden, freie Wahl von Werkstatt, Gutachter und Anwalt, alles auf Kosten der Gegenseite. Die gegnerische Versicherung wird trotzdem versuchen, die Abwicklung an sich zu ziehen.
Was wir für Sie tun
Schadensmanagement abwehren
Anrufe der gegnerischen Versicherung mit „Rundum-sorglos-Angeboten" (Partnerwerkstatt, eigener Besichtiger, Sofortabfindung) dienen der Kostensenkung der Versicherung. Sie müssen darauf nicht eingehen, und sollten es in aller Regel nicht.
Ihre Rechte bündeln
Eigener Gutachter, Werkstatt Ihrer Wahl, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung, bei Verletzung Schmerzensgeld: Wir setzen das komplette Paket durch.
Anwalt zum Nulltarif
Bei klarer Haftung der Gegenseite sind unsere Gebühren Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Für Sie bleibt kein Eigenanteil.
Schnelligkeit mit System
Vollständige Erstbezifferung statt Salamitaktik: Das verkürzt die Regulierungsdauer messbar, weil die Versicherung nichts nachfordern muss.
So läuft es ab
Unfallstelle dokumentieren
Fotos, Zeugen, Personalien, bei Streit oder Personenschaden Polizei. Kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle.
Nichts unterschreiben
Weder beim Abschleppdienst noch am Telefon der Versicherung. Erst die kostenfreie Ersteinschätzung einholen.
Abwicklung abgeben
Wir übernehmen Gutachter-Koordination, Bezifferung und den gesamten Schriftverkehr; Sie erhalten die Zahlungen.
Die ersten 48 Stunden
Was Sie früh richtig machen, kann später niemand mehr kaputt regulieren: Unfallstelle fotografieren (Übersicht und Details, alle Fahrzeuge, Kennzeichen, Straße), Zeugen mit Kontaktdaten sichern, bei Verletzungen zeitnah zum Arzt, kein Schuldanerkenntnis, keine Unterschrift unter Abtretungen oder „Reparaturfreigaben" der gegnerischen Versicherung. Danach: Ersteinschätzung einholen, Gutachter beauftragen, Abwicklung abgeben.
Alle Einzelpositionen Ihres Anspruchs finden Sie unter Schadensersatz nach Unfall; was bei Verletzungen zusätzlich gilt, unter Schmerzensgeld.
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Häufige Fragen
Die gegnerische Versicherung ruft an und will alles regeln. Gut oder schlecht?
Warum kostet mich der Anwalt wirklich nichts?
Muss ich der gegnerischen Versicherung mein Fahrzeug zeigen?
Wie schnell bekomme ich mein Geld?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.