Verdienstausfall: Ihr Einkommen ist Teil des Schadens
Können Sie unfallbedingt nicht arbeiten, ist die Einkommenseinbuße zu ersetzen: bei Arbeitnehmern typischerweise ab Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, bei Selbständigen vom ersten Tag an. Die Berechnung ist anspruchsvoll, und genau davon leben die Abschläge der Versicherer.
Was wir für Sie tun
Arbeitnehmer
Wir berechnen die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoverdienst samt Zulagen, Überstunden, Sonderzahlungen und entgangenen Entwicklungen, und machen auch die übergegangenen Ansprüche sauber geltend.
Selbständige und Unternehmer
Entgangener Gewinn wird aus Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Vorjahresvergleichen entwickelt; alternativ sind die Kosten einer Ersatzkraft ersatzfähig.
Abstimmung mit Sozialleistungen
Krankengeld, Verletztengeld und Erwerbsminderungsrente führen zum Anspruchsübergang auf die Träger. Wir grenzen ab, was Ihnen persönlich verbleibt und zusteht.
Zukunftssicherung
Bei dauerhafter Erwerbsminderung geht es um eine Erwerbsschadenrente und den Ausgleich von Rentennachteilen; diese Ansprüche sichern wir langfristig, notfalls über Feststellungsklage.
So läuft es ab
Einkommen dokumentieren
Lohnabrechnungen bzw. BWA und Steuerbescheide der letzten Jahre bilden die Grundlage.
Schaden entwickeln
Wir stellen die hypothetische Einkommensentwicklung ohne Unfall der tatsächlichen gegenüber.
Regulieren und sichern
Laufende Schäden werden regelmäßig abgerechnet, künftige gesichert.
Warum hier fast immer zu wenig gezahlt wird
Der Verdienstausfall ist eine hypothetische Rechnung: Was hätten Sie ohne den Unfall verdient? Versicherer setzen dabei gern das letzte Nettogehalt statisch fort, ignorieren Sonderzahlungen und Entwicklungen und verweisen im Übrigen auf Sozialleistungen. Die Rechtsprechung verlangt das Gegenteil, nämlich eine konkrete Prognose der Erwerbsbiografie mit den Beweiserleichterungen der §§ 252 BGB, 287 ZPO.
Je länger der Ausfall, desto größer der Hebel: Zwischen einer pauschalen Nettodifferenz und einer vollständigen Berechnung mit Rentenschaden liegen bei mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit oft zehntausende Euro. Zusammen mit Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden bildet der Verdienstausfall den Kern jedes ernsten Personenschadens.
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Häufige Fragen
Ich bekomme Lohnfortzahlung. Habe ich trotzdem einen Schaden?
Wie weisen Selbständige den Ausfall nach?
Zählen Überstunden, Zuschläge und Trinkgelder?
Was ist mit Nachteilen bei der Rente?
Die Versicherung will nur gegen Abfindung zahlen. Sinnvoll?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.