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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Personenschaden

Verdienstausfall: Ihr Einkommen ist Teil des Schadens

Können Sie unfallbedingt nicht arbeiten, ist die Einkommenseinbuße zu ersetzen: bei Arbeitnehmern typischerweise ab Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, bei Selbständigen vom ersten Tag an. Die Berechnung ist anspruchsvoll, und genau davon leben die Abschläge der Versicherer.

Schadensabrechnung mit Euro-Münzen

Was wir für Sie tun

Arbeitnehmer

Wir berechnen die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoverdienst samt Zulagen, Überstunden, Sonderzahlungen und entgangenen Entwicklungen, und machen auch die übergegangenen Ansprüche sauber geltend.

Selbständige und Unternehmer

Entgangener Gewinn wird aus Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Vorjahresvergleichen entwickelt; alternativ sind die Kosten einer Ersatzkraft ersatzfähig.

Abstimmung mit Sozialleistungen

Krankengeld, Verletztengeld und Erwerbsminderungsrente führen zum Anspruchsübergang auf die Träger. Wir grenzen ab, was Ihnen persönlich verbleibt und zusteht.

Zukunftssicherung

Bei dauerhafter Erwerbsminderung geht es um eine Erwerbsschadenrente und den Ausgleich von Rentennachteilen; diese Ansprüche sichern wir langfristig, notfalls über Feststellungsklage.

So läuft es ab

Einkommen dokumentieren

Lohnabrechnungen bzw. BWA und Steuerbescheide der letzten Jahre bilden die Grundlage.

Schaden entwickeln

Wir stellen die hypothetische Einkommensentwicklung ohne Unfall der tatsächlichen gegenüber.

Regulieren und sichern

Laufende Schäden werden regelmäßig abgerechnet, künftige gesichert.

Warum hier fast immer zu wenig gezahlt wird

Der Verdienstausfall ist eine hypothetische Rechnung: Was hätten Sie ohne den Unfall verdient? Versicherer setzen dabei gern das letzte Nettogehalt statisch fort, ignorieren Sonderzahlungen und Entwicklungen und verweisen im Übrigen auf Sozialleistungen. Die Rechtsprechung verlangt das Gegenteil, nämlich eine konkrete Prognose der Erwerbsbiografie mit den Beweiserleichterungen der §§ 252 BGB, 287 ZPO.

Je länger der Ausfall, desto größer der Hebel: Zwischen einer pauschalen Nettodifferenz und einer vollständigen Berechnung mit Rentenschaden liegen bei mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit oft zehntausende Euro. Zusammen mit Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden bildet der Verdienstausfall den Kern jedes ernsten Personenschadens.

Häufige Fragen

Ich bekomme Lohnfortzahlung. Habe ich trotzdem einen Schaden?
In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter; sein Aufwand geht per § 6 EFZG auf ihn über und wird von ihm selbst geltend gemacht. Ihr eigener Schaden beginnt typischerweise mit dem Krankengeld, das deutlich unter dem Netto liegt; diese Differenz ist zu ersetzen.
Wie weisen Selbständige den Ausfall nach?
Über den Vergleich der Betriebsergebnisse: BWA und Gewinnermittlungen vor und nach dem Unfall, bereinigt um unfallfremde Effekte. Bei stark personengebundenen Betrieben erkennen die Gerichte auch die Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft an.
Zählen Überstunden, Zuschläge und Trinkgelder?
Ja, wenn sie ohne den Unfall angefallen wären. Auch eine konkret bevorstehende Beförderung oder Gehaltserhöhung gehört in die Berechnung; hierfür gelten Beweiserleichterungen (§ 252 BGB, § 287 ZPO).
Was ist mit Nachteilen bei der Rente?
Geringere Beitragszahlungen führen später zu geringerer Rente. Dieser Rentenverkürzungsschaden ist ersatzfähig und wird gern übersehen; bei längerer Arbeitsunfähigkeit gehört er zwingend in die Regulierung.
Die Versicherung will nur gegen Abfindung zahlen. Sinnvoll?
Bei absehbar abgeschlossenen Verläufen kann eine Kapitalabfindung passen. Bei offenen gesundheitlichen Entwicklungen ist sie riskant, weil sie künftige Ansprüche abschneidet. Vor der Unterschrift rechnen wir beide Szenarien durch.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.