Fahrradunfall: Gegen das Auto steht das Recht meist auf Ihrer Seite
Kollidiert ein Rad mit einem Kfz, haftet dessen Halter schon aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG), ohne dass ein Verschulden bewiesen werden muss. Radfahrende tragen keine eigene Betriebsgefahr. Trotzdem versuchen Versicherer regelmäßig, über Helm, Radweg oder Fahrlinie eine Mithaftung zu konstruieren.
Was wir für Sie tun
Betriebsgefahr nutzen
Die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz ist Ihr Fundament; frei wird der Halter nur bei höherer Gewalt oder bewiesenem Alleinverschulden des Radlers.
Helm-Einwand abwehren
Es gibt keine Helmpflicht; ein Mitverschulden wegen fehlenden Helms lehnt der BGH für den Alltagsradverkehr ab. Der Standard-Abzug der Versicherer ist damit angreifbar.
Dooring-Fälle
Beim Öffnen der Autotür in den Radverkehr (§ 14 StVO) haftet die Kfz-Seite in aller Regel allein; der Sicherheitsabstand des Radfahrers wird nur bei Besonderheiten zum Thema.
Personenschaden vollständig
Radunfälle verursachen überdurchschnittlich schwere Verletzungen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Dauerschadenssicherung führen wir konsequent.
So läuft es ab
Verletzungen dokumentieren
Zeitnah zum Arzt, Fotos von Unfallstelle, Rad und Kleidung, Zeugen sichern; auch der Schaden an Rad und Ausrüstung zählt.
Haftung einordnen
Wir bewerten Betriebsgefahr, Verkehrsverstöße beider Seiten und die realistische Quote.
Durchsetzen
Regulierung gegen die Kfz-Haftpflicht, einschließlich aller Sach- und Personenschadenpositionen.
Die Haftungsarchitektur beim Rad-Kfz-Unfall
Radfahrende profitieren von einer strukturellen Asymmetrie: Das Kfz haftet aus Betriebsgefahr verschuldensunabhängig, das Rad nicht. Praktisch bedeutet das: Selbst bei unklarem Hergang bleibt häufig eine erhebliche Haftung der Kfz-Seite bestehen, und ein Mitverschulden des Radfahrers muss die Versicherung beweisen. Diese Ausgangslage sollte man nicht durch vorschnelle eigene Erklärungen verspielen.
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Häufige Fragen
Ich fuhr ohne Helm. Bekomme ich weniger Schmerzensgeld?
Ich war auf der Straße statt auf dem Radweg unterwegs.
Was ist mein Fahrrad wert, wenn es beschädigt ist?
Der Autofahrer sagt, ich sei „aus dem Nichts" gekommen.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.