Kreuzungsunfall: Hier entstehen die teuersten Quotenfehler
An Kreuzungen prallen nicht nur Fahrzeuge aufeinander, sondern Versionen: „Ich hatte Grün", „Er kam viel zu schnell", „Sie bog ohne Blinker ab". Die Rechtsprechung hat für jede Konstellation Leitquoten entwickelt, und die erste Einschätzung der Versicherung liegt auffallend oft daneben, zu Ihren Lasten.
Was wir für Sie tun
Konstellation exakt einordnen
Vorfahrt (§ 8 StVO), Linksabbiegen (§ 9 StVO), Rotlicht (§ 37 StVO), abknickende Vorfahrt: Für jede Lage gibt es gefestigte Quotenlinien, die wir Ihrer Akte zugrunde legen.
Beweislage aufbauen
Ampelphasen, Zeugen, Schadenwinkel, Endstellungen und gegebenenfalls ein unfallanalytisches Gutachten: Kreuzungsfälle werden über Tatsachen gewonnen.
Vorfahrtsberechtigte verteidigen
Auch der Berechtigte bekommt oft eine Quote angehängt, etwa wegen Geschwindigkeit. Wir prüfen, ob der Vorwurf trägt, statt ihn hinzunehmen.
Personenschäden konsequent führen
Seitenanstöße verursachen überdurchschnittlich schwere Verletzungen; Schmerzensgeld und Folgeschäden gehören von Beginn an in die Regulierung.
So läuft es ab
Skizze und Fotos
Eine einfache Skizze der Kreuzung mit Fahrlinien sagt mehr als eine Seite Text.
Quote bestimmen
Wir gleichen Ihren Fall mit den Leitentscheidungen ab und nennen die realistische Bandbreite.
Anspruch durchsetzen
Regulierung aller Positionen auf Basis der besten erreichbaren Quote.
Warum sich Kreuzungsfälle fast nie am Telefon regulieren lassen
Kreuzungsunfälle sind Tatsachenfälle. Ohne gesicherte Anknüpfungspunkte, also Endstellungen, Schadenwinkel, Zeugenangaben der ersten Stunde, verkommt die Haftungsfrage zum Basar. Die polizeiliche Unfallaufnahme und frühe Fotos sind deshalb wertvoller als jede spätere Argumentation. Wir beschaffen die Ermittlungsakte und bauen die Quote von den Tatsachen her auf, nicht von den Behauptungen.
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Häufige Fragen
Rechts vor links missachtet: Ist die Haftung immer 100 zu 0?
Beide behaupten Grün. Was nun?
Ich bin links abgebogen und wurde vom Gegenverkehr getroffen.
Der Gegner ist bei Gelb noch durchgezogen.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.