Spurwechselunfall: § 7 Abs. 5 StVO setzt den Maßstab
Wer den Fahrstreifen wechselt, muss jede Gefährdung ausschließen. Kommt es im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel zur Kollision, spricht der Anschein gegen den Wechsler. Der Streit dreht sich fast immer darum, ob der Wechsel abgeschlossen war und wer ihn beweisen kann.
Was wir für Sie tun
Für den Geradeausfahrer
Wir halten den Anscheinsbeweis stabil und wehren die Standardbehauptung ab, der Wechsel sei „längst abgeschlossen" gewesen.
Für den Wechsler
War die Spur bereits deutlich und dauerhaft erreicht, trägt der Anschein nicht mehr. Wir arbeiten die zeitliche Zäsur heraus, mit Spuren, Schadenwinkeln und Zeugen.
Sonderlagen
Doppelter gleichzeitiger Wechsel auf dieselbe Spur, Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), Einfädeln an der Autobahnauffahrt: Für jede Lage gibt es eigene Quotenlinien.
Vollständige Schadenshöhe
Auch bei Teilquoten gilt: erst alle Positionen, dann die Quote. Seitenschäden bringen oft erhebliche Wertminderung mit sich.
So läuft es ab
Ablauf sichern
Wo genau auf der Spur stand Ihr Fahrzeug beim Anstoß, wie sind die Schäden orientiert, gibt es Dashcam oder Zeugen?
Anschein bewerten
Wir prüfen, ob der Anscheinsbeweis für oder gegen Sie arbeitet.
Regulieren
Durchsetzung mit der Quote, die die Beweislage trägt.
Der Beweis steckt im Blech
Spurwechselfälle werden über die Anstoßgeometrie entschieden: Ein streifender Schaden entlang der Fahrzeugseite erzählt einen anderen Hergang als ein klarer Eck-Anstoß. Zusammen mit den Endstellungen lässt sich daraus oft rekonstruieren, wer sich wo befand. Deshalb: Fotos von beiden Fahrzeugen und der Fahrbahn, bevor irgendetwas bewegt wird, und Dashcam-Material sofort sichern.
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Häufige Fragen
Der andere sagt, sein Spurwechsel war längst beendet.
Beide wollten gleichzeitig auf die Mittelspur. Wer haftet?
Gilt beim Reißverschluss etwas anderes?
Unfall beim Einfädeln auf die Autobahn?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.