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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Kettenauffahrunfall: Wer schob wen?

Bei Unfällen mit drei und mehr Fahrzeugen hängt Ihre Quote an einer Tatsachenfrage: Wurden Sie zuerst auf den Vordermann geschoben, oder fuhren Sie erst selbst auf und wurden dann getroffen? Die Antwort steckt fast immer im Schadenbild, und sie ist bares Geld wert.

Auffahrunfall mehrerer Autos mit Warndreieck

Was wir für Sie tun

Schadenbild-Analyse

Ein Frontschaden mit Überdeckungsspuren aus zwei Anstößen erzählt einen anderen Ablauf als ein einzelner Anstoß. Wir lesen Gutachten daraufhin und beauftragen bei Bedarf die Unfallanalytik.

Richtige Anspruchsgegner

In der Kette kommen mehrere Halter, Fahrer und Versicherer als Gegner in Betracht, als Gesamtschuldner oder anteilig. Wir adressieren alle in Betracht kommenden Gegner, damit nichts verjährt.

Nichtaufklärbarkeit nutzen

Lässt sich die Reihenfolge nicht klären, gehen die Gerichte differenziert vor; für den Heckschaden des Vordermanns haftet dann häufig der unmittelbar Nachfolgende. Wir positionieren Ihren Fall entsprechend.

Personenschäden mitführen

Mehrfachanstöße erhöhen die Verletzungswahrscheinlichkeit. HWS, Prellungen und Schockschäden gehören von Anfang an in die Akte.

So läuft es ab

Alle Beteiligten notieren

Kennzeichen, Versicherer und Positionen aller Fahrzeuge, dazu Fotos von Front- und Heckschäden.

Ablauf rekonstruieren

Wir ordnen die Anstöße zeitlich und rechtlich und bestimmen die Gegner.

Gebündelt regulieren

Die Ansprüche werden gegen die richtigen Versicherer geführt, koordiniert statt dreimal einzeln.

Sonderfall Massenunfall

Bei großen Serienunfällen, etwa bei Nebel auf der Autobahn, existieren Sonderregeln der Versicherungswirtschaft: Ab einer bestimmten Zahl beteiligter Fahrzeuge regulieren die Versicherer nach vereinfachten Quoten, ohne Einzelaufklärung. Ob Ihnen diese Pauschalregulierung nützt oder schadet, hängt vom Einzelfall ab; sie ist nicht verpflichtend, und die Einzeldurchsetzung bleibt möglich.

Häufige Fragen

Mein Auto hat vorn und hinten Schaden. Wer zahlt was?
Wurden Sie auf den Vordermann geschoben, haftet der Auffahrende hinter Ihnen für beide Schäden. Fuhren Sie erst selbst auf, tragen Sie den Frontschaden grundsätzlich selbst und erhalten den Heckschaden ersetzt. Die Abgrenzung liefert das Schadenbild, etwa doppelte Anstoßspuren.
Was gilt, wenn sich nichts beweisen lässt?
Dann entscheiden Beweislastregeln. Wer Ersatz seines Frontschadens will, muss das Aufschieben beweisen; gelingt das nicht, bleibt er darauf sitzen. Für den Heckschaden spricht dagegen der Anschein gegen den unmittelbaren Hintermann. Deshalb lohnt die Investition in die Unfallanalyse.
Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
Gegen die Versicherer der Fahrzeuge, die Ihre Schäden verursacht haben, gegebenenfalls mehrere nebeneinander. Wir stellen die Ansprüche gegen alle in Betracht kommenden Gegner sicher, notfalls mit Streitverkündung im Prozess.
Auf der Autobahn gab es Vollsperrung und Polizei. Hilft mir das?
Ja. Die polizeiliche Aufnahme mit Endstellungen und Erstangaben aller Beteiligten ist bei Massenunfällen oft das einzige belastbare Gerüst. Wir ziehen die Ermittlungsakte bei und werten sie aus.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.