Kettenauffahrunfall: Wer schob wen?
Bei Unfällen mit drei und mehr Fahrzeugen hängt Ihre Quote an einer Tatsachenfrage: Wurden Sie zuerst auf den Vordermann geschoben, oder fuhren Sie erst selbst auf und wurden dann getroffen? Die Antwort steckt fast immer im Schadenbild, und sie ist bares Geld wert.
Was wir für Sie tun
Schadenbild-Analyse
Ein Frontschaden mit Überdeckungsspuren aus zwei Anstößen erzählt einen anderen Ablauf als ein einzelner Anstoß. Wir lesen Gutachten daraufhin und beauftragen bei Bedarf die Unfallanalytik.
Richtige Anspruchsgegner
In der Kette kommen mehrere Halter, Fahrer und Versicherer als Gegner in Betracht, als Gesamtschuldner oder anteilig. Wir adressieren alle in Betracht kommenden Gegner, damit nichts verjährt.
Nichtaufklärbarkeit nutzen
Lässt sich die Reihenfolge nicht klären, gehen die Gerichte differenziert vor; für den Heckschaden des Vordermanns haftet dann häufig der unmittelbar Nachfolgende. Wir positionieren Ihren Fall entsprechend.
Personenschäden mitführen
Mehrfachanstöße erhöhen die Verletzungswahrscheinlichkeit. HWS, Prellungen und Schockschäden gehören von Anfang an in die Akte.
So läuft es ab
Alle Beteiligten notieren
Kennzeichen, Versicherer und Positionen aller Fahrzeuge, dazu Fotos von Front- und Heckschäden.
Ablauf rekonstruieren
Wir ordnen die Anstöße zeitlich und rechtlich und bestimmen die Gegner.
Gebündelt regulieren
Die Ansprüche werden gegen die richtigen Versicherer geführt, koordiniert statt dreimal einzeln.
Sonderfall Massenunfall
Bei großen Serienunfällen, etwa bei Nebel auf der Autobahn, existieren Sonderregeln der Versicherungswirtschaft: Ab einer bestimmten Zahl beteiligter Fahrzeuge regulieren die Versicherer nach vereinfachten Quoten, ohne Einzelaufklärung. Ob Ihnen diese Pauschalregulierung nützt oder schadet, hängt vom Einzelfall ab; sie ist nicht verpflichtend, und die Einzeldurchsetzung bleibt möglich.
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Häufige Fragen
Mein Auto hat vorn und hinten Schaden. Wer zahlt was?
Was gilt, wenn sich nichts beweisen lässt?
Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
Auf der Autobahn gab es Vollsperrung und Polizei. Hilft mir das?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.