Wenn die Versicherung kürzt, verzögert oder schweigt
Teilzahlung ohne Erklärung, Kürzung nach „Prüfbericht", monatelanges Schweigen unter Verweis auf die Ermittlungsakte: Die Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherer folgt einem Drehbuch. Es funktioniert nur bei Geschädigten ohne anwaltliche Vertretung.
Was wir für Sie tun
Kürzungen systematisch angreifen
Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringung, Beilackierung, Ausfalldauer, Gutachterhonorar: Zu jeder Standardkürzung existiert Rechtsprechung, die wir Position für Position entgegensetzen.
Fristen setzen und Verzug begründen
Für die Regulierung gilt eine angemessene Prüffrist von in der Regel vier bis sechs Wochen. Danach bringen wir die Versicherung in Verzug: mit Zinsen, Anwaltskosten und notfalls Klage.
Teilklagen und Druckmittel
Unstreitige Beträge sind sofort zu zahlen; die Versicherung darf sie nicht als Verhandlungsmasse zurückhalten. Wir trennen Unstreitiges vom Streitigen und setzen beides getrennt durch.
Verweis auf die Ermittlungsakte entkräften
Der Standardsatz „wir warten die Ermittlungsakte ab" trägt nur, solange die Haftung wirklich offen ist. Bei klarer Haftungslage lassen wir ihn nicht gelten.
So läuft es ab
Schreiben einreichen
Senden Sie uns die Abrechnung oder den Prüfbericht der Versicherung samt Ihrem Gutachten.
Differenzanalyse
Wir legen offen, welche Kürzungen angreifbar sind, und beziffern die Nachforderung.
Nachregulierung
Fristsetzung, Nachverhandlung, bei Bedarf Klage: erfahrungsgemäß werden die meisten Kürzungen ganz oder überwiegend zurückgenommen.
Das Regulierungs-Drehbuch
Die Muster wiederholen sich: schnelle Teilzahlung, um Druck herauszunehmen; Kürzung der fiktiven Positionen per Prüfbericht; Restwert-Nachgebote beim Totalschaden; Schweigen bei Personenschäden, bis der Geschädigte mürbe ist; am Ende ein pauschales Abfindungsangebot. Jeder dieser Schritte ist rechtlich angreifbar, aber keiner erledigt sich von selbst.
Bei unverschuldetem Unfall kostet die Gegenwehr Sie nichts: Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens. Es gibt deshalb keinen wirtschaftlichen Grund, der Versicherung des Unfallgegners allein gegenüberzustehen.
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Häufige Fragen
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Was ist von den Prüfberichten zu halten?
Die Versicherung zahlt „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Was heißt das?
Lohnt der Streit um ein paar hundert Euro?
Kann ich die Versicherung wechseln lassen, dass sie direkt an die Werkstatt zahlt?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.