Unfallrecht heißt: gegen Versicherer bestehen.
Die Regulierung eines Unfallschadens ist kein Formularvorgang, sondern eine Auseinandersetzung mit einem professionellen Gegner. Rechtsanwalt Werner Werts führt sie für Geschädigte und Unfallbeteiligte, bundesweit und digital.
KI-generiertes Bild
Wofür die Kanzlei steht
Vollständigkeit
Jede Regulierung beginnt mit der vollständigen Anspruchsaufstellung: von der Reparatur über Wertminderung und Nutzungsausfall bis zu Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Was nicht gefordert wird, wird nicht gezahlt.
Rechtsprechungsfestigkeit
Kürzungen der Versicherer beantworten wir mit Fundstellen, nicht mit Bitten. Zu jeder Standardkürzung, vom Stundensatz bis zur Restwertbörse, existiert Rechtsprechung, und sie gehört in jede Erwiderung.
Klagebereitschaft
Versicherer regulieren dort ordentlich, wo sie wissen, dass sonst geklagt wird. Wir verhandeln lösungsorientiert, aber mit glaubwürdiger Bereitschaft, offene Beträge gerichtlich durchzusetzen.
Digital, bundesweit, ohne Anfahrt
Unfallmandate leben von Unterlagen: Fotos, Gutachten, Versicherungsschreiben, Atteste. All das lässt sich digital besser führen als im Wartezimmer. Besprechungen laufen per Videokonferenz oder Telefon; Sie erhalten Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen.
Die Kanzlei arbeitet mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen im gesamten Bundesgebiet zusammen und koordiniert bei Personenschäden den medizinischen Nachweis, von der Erstdokumentation bis zum Gutachten.
Rechtsanwalt Werner Werts
Anton-Bruckner-Str. 18
91052 Erlangen
Erreichbar über das Kontaktformular.
Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland, Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden bewusst nicht veröffentlicht; einen Rückruf können Sie hier anfordern.
Weitere Auftritte der Kanzlei
Die Kanzlei führt neben dem Unfallrecht weitere Fachauftritte, unter anderem:
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.