Hundebiss: Der Halter haftet, auch ohne jedes Verschulden
Für Schäden, die ein Hund anrichtet, haftet sein Halter verschuldensunabhängig aus der Tiergefahr (§ 833 Satz 1 BGB). Ob der Hund noch nie gebissen hat, angeleint war oder „nur spielen wollte", ist für den Grund der Haftung ohne Bedeutung. Gestritten wird über Mitverschulden und die Höhe, und genau dort holen wir die Fälle.
Was wir für Sie tun
Haftung dem Grunde nach festziehen
Die Gefährdungshaftung des § 833 BGB greift bei Biss, Anspringen, Umreißen und sogar beim Sturz durch Erschrecken. Wir stellen die Haftung fest und adressieren die Hundehalterhaftpflicht; in vielen Bundesländern ist sie Pflichtversicherung.
Bissverletzungen richtig bewerten
Bisswunden infizieren sich häufig, hinterlassen Narben und bei Kindern oft psychische Folgen. Schmerzensgeld, Narbenbewertung, Korrektur-OPs und Angstfolgen gehören einzeln in die Bemessung.
Mitverschuldens-Einwände abwehren
„Sie haben den Hund provoziert" und „die Hunde haben nur gespielt" sind Standardverteidigungen. Bei Beteiligung zweier Hunde wird die Tiergefahr abgewogen; beim Eingreifen in eine Beißerei gelten differenzierte Quoten.
Behörden- und Strafverfahren nutzen
Ordnungsamtsakten und Strafanzeigen (fahrlässige Körperverletzung) liefern Beweise und dokumentieren Vorgeschichten des Tieres. Wir nehmen Akteneinsicht und verwerten sie zivilrechtlich.
So läuft es ab
Versorgen und dokumentieren
Wunde ärztlich versorgen lassen (Infektionsrisiko!), Fotos der Verletzungen im Verlauf, Halterdaten und Zeugen sichern, Vorfall dem Ordnungsamt melden.
Haftpflicht anschreiben
Wir melden den Anspruch bei Halter und Hundehalterhaftpflicht an und beziffern vollständig.
Durchsetzen
Regulierung einschließlich Narben- und Spätfolgenbewertung; bei unversichertem Halter titulieren und vollstrecken wir.
Warum Hundebiss-Fälle gut durchsetzbar sind
Die Kombination aus Gefährdungshaftung und verbreiteter Hundehalterhaftpflicht macht den Hundebiss zu einer der am besten durchsetzbaren Fallgruppen des Haftungsrechts: Der Haftungsgrund ist selten ernsthaft bestreitbar, der Versicherer vorhanden. Der wirtschaftliche Unterschied entsteht bei der Höhe, also bei Narben, Spätfolgen, psychischen Auswirkungen und dem Haushaltsführungsschaden. Genau dort lohnt die anwaltliche Bezifferung.
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Häufige Fragen
Der Hund hat noch nie zugebissen. Haftet der Halter trotzdem?
Ich wurde nicht gebissen, sondern vom Hund umgerannt.
Mein eigener Hund wurde beim Kampf verletzt, ich beim Trennen gebissen.
Was ist ein Hundebiss an Schmerzensgeld wert?
Der Halter ist nicht versichert und angeblich mittellos.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.