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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist klarer als ihr Ruf, in beide Richtungen

Beim Auffahrunfall spricht der erste Anschein gegen den Auffahrenden: zu schnell, zu dicht oder unaufmerksam. Für Geschädigte ist das die komfortabelste Ausgangslage im Unfallrecht. Aber der Anschein ist widerlegbar, etwa beim knappen Spurwechsel des Vordermanns oder beim grundlosen Scharfbremsen.

Auffahrunfall zweier Autos mit Warndreieck

Was wir für Sie tun

Für Aufgefahrene: volle Regulierung

Wir setzen sämtliche Positionen durch, von Reparatur und Wertminderung bis Schmerzensgeld beim HWS-Trauma, das beim Heckaufprall typisch ist.

Für Auffahrende: Anschein erschüttern

Spurwechsler, Kolonnenspringer, grundloses Bremsen, defekte Bremsleuchten: Wir prüfen, ob ein atypischer Ablauf den Anscheinsbeweis erschüttert und eine Quote trägt.

Beweissicherung

Endstellungen, Schadenbilder und Bremsspuren verraten den Ablauf. Fotos vom Unfallort sind hier wertvoller als in fast jeder anderen Konstellation.

HWS-Fälle belastbar führen

Beim Schleudertrauma bestreiten Versicherer regelmäßig die Verletzung. Zeitnahe ärztliche Dokumentation und die richtige Darstellung der Anstoßschwere entscheiden den Fall.

So läuft es ab

Hergang und Fotos senden

Position der Fahrzeuge, Schadenbilder, Zeugen, Polizei ja oder nein: Das genügt für die Ersteinschätzung.

Haftung einordnen

Sie erfahren, ob der Anscheinsbeweis trägt oder wackelt und welche Quote realistisch ist.

Regulierung führen

Wir beziffern den Schaden vollständig und setzen ihn gegen die Versicherung durch.

Die Rechtslage in drei Sätzen

Der Auffahrende haftet nach dem Beweis des ersten Anscheins, weil der typische Ablauf auf einen Verstoß gegen § 4 StVO (Abstand) oder § 1 StVO (Aufmerksamkeit) hindeutet. Der Vorausfahrende haftet ganz oder teilweise, wenn ein atypischer Ablauf bewiesen wird, insbesondere Spurwechsel unmittelbar vor dem Aufprall oder Bremsen ohne Grund. Ohne Aufklärbarkeit bleibt es beim Anschein gegen den Auffahrenden.

Für die Regulierung heißt das: Als Aufgefahrener sollten Sie sich nicht mit Teilquoten abspeisen lassen, solange die Gegenseite den atypischen Ablauf nicht beweist. Als Auffahrender lohnt die Verteidigung immer dann, wenn objektive Anhaltspunkte für einen Spurwechsel oder ein Bremsmanöver sprechen.

Häufige Fragen

Hat der Auffahrende immer schuld?
Nein. Der Anscheinsbeweis gilt nur für den typischen Geschehensablauf im gleichgerichteten Verkehr. Er ist erschüttert, wenn ernsthaft die Möglichkeit eines anderen Ablaufs besteht, etwa ein knapp einscherender Spurwechsler oder ein Abbremsen ohne verkehrsbedingten Anlass. Dann wird gequotelt oder die Haftung dreht sich ganz.
Der Vordermann hat grundlos scharf gebremst. Was gilt?
Starkes Bremsen ohne zwingenden Grund verstößt gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Lässt sich das beweisen, kommen Quoten bis hin zur überwiegenden Haftung des Vorausfahrenden in Betracht. Der Nachweis gelingt über Zeugen, Dashcam oder Unfallanalyse.
Zählt eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht?
Ja. Der BGH hat Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess für verwertbar erklärt (Abwägung im Einzelfall). Sichern Sie die Aufnahme sofort, bevor sie überschrieben wird.
Beim Heckaufprall tut mir der Nacken weh. Lohnt der Arztbesuch?
Unbedingt, und zwar noch am selben oder folgenden Tag. Für das HWS-Schleudertrauma ist die zeitnahe Erstdokumentation der wichtigste Baustein; wer erst nach einer Woche zum Arzt geht, bekommt Kausalitätsdiskussionen mit der Versicherung.
Was ist bei einem Kettenauffahrunfall?
Dann stellt sich zusätzlich die Frage, ob Sie aufgeschoben wurden oder selbst zunächst auffuhren. Die Schadenbilder an Front und Heck geben die Antwort; Näheres auf der Seite Kettenauffahrunfall.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.