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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Unfallflucht: Auch ohne Verursacher gibt es Wege zum Ersatz

Der Verursacher ist weggefahren, ein Zettel liegt nicht an der Scheibe: Jetzt zählen schnelle Anzeige, Spuren und Zeugen. Wird der Verursacher ermittelt, läuft die normale Haftpflichtregulierung. Bleibt er unbekannt, springen unter Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe oder Ihre Kasko ein.

Beschädigtes Auto nach Unfallflucht

Was wir für Sie tun

Ermittlungen flankieren

Wir stellen Strafanzeige, nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und verwerten Lackspuren, Kameraaufnahmen und Zeugenhinweise für die zivilrechtliche Durchsetzung.

Ermittelter Verursacher

Steht der Fahrer oder auch nur das Fahrzeug fest, haften Fahrer, Halter und deren Haftpflichtversicherung (§ 7 StVG, § 115 VVG). Die Unfallflucht selbst stärkt Ihre Beweislage zusätzlich.

Verkehrsopferhilfe

Bleibt der Verursacher unbekannt, ersetzt der Entschädigungsfonds Personenschäden vollständig und Sachschäden mit Einschränkungen (Selbstbehalt; Fahrzeugschaden nur neben erheblichem Personenschaden). Wir stellen den Antrag und führen die Korrespondenz.

Kasko-Strategie

Oft ist die eigene Vollkasko der schnellste Weg; Rückstufung und Selbstbehalt holen wir vom später ermittelten Verursacher zurück.

So läuft es ab

Sofort anzeigen

Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten, nichts an den Spuren verändern, Umgebung nach Kameras und Zeugen absuchen.

Wege prüfen

Wir klären: Verursacher ermittelbar? Verkehrsopferhilfe? Kasko? Und wählen die wirtschaftlich beste Reihenfolge.

Ansprüche durchsetzen

Regulierung gegen Versicherer, Fonds oder Kasko, samt aller Nebenpositionen.

Warum Tempo zählt

Kameraaufnahmen werden nach Tagen überschrieben, Lackspuren verwittern, Zeugen vergessen. Die Aufklärungsquote bei Parkremplern hängt fast vollständig an den ersten 72 Stunden. Parallel läuft die Frist der Kaskomeldung: Wer zu spät meldet, riskiert Obliegenheitsdiskussionen. Beides zusammen spricht dafür, die Abwicklung sofort in eine Hand zu geben.

Hinweis für die Gegenrolle: Wird Ihnen selbst Unfallflucht vorgeworfen, ist das ein strafrechtliches Mandat (§ 142 StGB); dafür arbeiten wir mit unserer strafrechtlichen Praxis zusammen, siehe Ich bin Unfallverursacher.

Häufige Fragen

Mein geparktes Auto wurde angefahren, der Verursacher ist weg. Erste Schritte?
Fotos von Schaden, Position und Lackspuren, Anzeige bei der Polizei, Suche nach Zeugen und Kameras (Geschäfte, Hauseingänge, Dashcams parkender Fahrzeuge). Melden Sie den Schaden außerdem fristgerecht Ihrer Kaskoversicherung, falls vorhanden.
Was zahlt die Verkehrsopferhilfe?
Bei unbekanntem Verursacher: Personenschäden wie eine Haftpflichtversicherung; Sachschäden am Fahrzeug jedoch nur, wenn zugleich ein erheblicher Personenschaden entstanden ist, und stets mit Selbstbehalt. Der reine Blechschaden durch einen unbekannten Flüchtigen bleibt damit häufig an der eigenen Vollkasko hängen.
Die Polizei hat das Verfahren eingestellt. War es das?
Nein. Die Einstellung des Strafverfahrens sagt über Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nichts. Oft liefert die Ermittlungsakte trotzdem den entscheidenden Hinweis auf Fahrzeug oder Halter; wir nehmen Akteneinsicht und verfolgen die Spur zivilrechtlich weiter.
Der Verursacher wurde ermittelt, bestreitet aber, gefahren zu sein.
Gegen den Halter besteht die Haftung aus § 7 StVG unabhängig davon, wer fuhr. Seine Haftpflichtversicherung muss regulieren; das Bestreiten der Fahrereigenschaft ist ihr Problem, nicht Ihres.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.