Unfallflucht: Auch ohne Verursacher gibt es Wege zum Ersatz
Der Verursacher ist weggefahren, ein Zettel liegt nicht an der Scheibe: Jetzt zählen schnelle Anzeige, Spuren und Zeugen. Wird der Verursacher ermittelt, läuft die normale Haftpflichtregulierung. Bleibt er unbekannt, springen unter Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe oder Ihre Kasko ein.
Was wir für Sie tun
Ermittlungen flankieren
Wir stellen Strafanzeige, nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und verwerten Lackspuren, Kameraaufnahmen und Zeugenhinweise für die zivilrechtliche Durchsetzung.
Ermittelter Verursacher
Steht der Fahrer oder auch nur das Fahrzeug fest, haften Fahrer, Halter und deren Haftpflichtversicherung (§ 7 StVG, § 115 VVG). Die Unfallflucht selbst stärkt Ihre Beweislage zusätzlich.
Verkehrsopferhilfe
Bleibt der Verursacher unbekannt, ersetzt der Entschädigungsfonds Personenschäden vollständig und Sachschäden mit Einschränkungen (Selbstbehalt; Fahrzeugschaden nur neben erheblichem Personenschaden). Wir stellen den Antrag und führen die Korrespondenz.
Kasko-Strategie
Oft ist die eigene Vollkasko der schnellste Weg; Rückstufung und Selbstbehalt holen wir vom später ermittelten Verursacher zurück.
So läuft es ab
Sofort anzeigen
Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten, nichts an den Spuren verändern, Umgebung nach Kameras und Zeugen absuchen.
Wege prüfen
Wir klären: Verursacher ermittelbar? Verkehrsopferhilfe? Kasko? Und wählen die wirtschaftlich beste Reihenfolge.
Ansprüche durchsetzen
Regulierung gegen Versicherer, Fonds oder Kasko, samt aller Nebenpositionen.
Warum Tempo zählt
Kameraaufnahmen werden nach Tagen überschrieben, Lackspuren verwittern, Zeugen vergessen. Die Aufklärungsquote bei Parkremplern hängt fast vollständig an den ersten 72 Stunden. Parallel läuft die Frist der Kaskomeldung: Wer zu spät meldet, riskiert Obliegenheitsdiskussionen. Beides zusammen spricht dafür, die Abwicklung sofort in eine Hand zu geben.
Hinweis für die Gegenrolle: Wird Ihnen selbst Unfallflucht vorgeworfen, ist das ein strafrechtliches Mandat (§ 142 StGB); dafür arbeiten wir mit unserer strafrechtlichen Praxis zusammen, siehe Ich bin Unfallverursacher.
Häufige Fragen
Mein geparktes Auto wurde angefahren, der Verursacher ist weg. Erste Schritte?
Was zahlt die Verkehrsopferhilfe?
Die Polizei hat das Verfahren eingestellt. War es das?
Der Verursacher wurde ermittelt, bestreitet aber, gefahren zu sein.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.