Schadensersatz nach dem Unfall: Was Ihnen wirklich zusteht
Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert selten von sich aus vollständig. Wer nur die Reparaturrechnung einreicht, verschenkt regelmäßig Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale und Schmerzensgeld. Diese Seite führt alle Positionen auf, aus denen sich Ihr Anspruch zusammensetzt.
Was wir für Sie tun
Vollständige Anspruchsaufstellung
Wir erfassen sämtliche Positionen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter-, Abschlepp- und Standkosten, Kostenpauschale, bei Verletzungen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Regulierung mit der Versicherung
Wir führen den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, setzen Fristen und begründen jede Position mit der einschlägigen Rechtsprechung.
Abwehr von Kürzungen
Kürzt die Versicherung Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten oder die Ausfalldauer, prüfen wir jede Kürzung und setzen die berechtigten Beträge durch, notfalls gerichtlich.
Ohne Kostenrisiko bei fremder Schuld
Bei unverschuldetem Unfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden: Sie trägt die gegnerische Versicherung, nicht Sie.
So läuft es ab
Unterlagen senden
Unfallbericht, Fotos, Gutachten oder Kostenvoranschlag, Schreiben der Versicherung: Was da ist, genügt für den Anfang.
Anspruch beziffern
Wir stellen alle Positionen zusammen, holen fehlende Nachweise ein und fordern die Versicherung mit Frist zur Zahlung auf.
Durchsetzen
Zahlt die Versicherung nicht oder nur gekürzt, klagen wir die offenen Beträge ein. Über das Vorgehen entscheiden Sie nach unserer Empfehlung.
Der Grundsatz: Totalreparation
Wer bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommt, ist so zu stellen, wie er ohne den Unfall stünde (§ 249 Abs. 1 BGB). Anspruchsgegner sind Halter und Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs (§§ 7, 18 StVG, § 823 BGB) sowie unmittelbar dessen Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG). Der Direktanspruch gegen die Versicherung ist der Weg, über den praktisch jede Regulierung läuft.
Aus dem Grundsatz der Totalreparation folgt: Ersatzfähig ist nicht nur die Reparatur, sondern jeder unfallbedingte Vermögensnachteil, von der Wertminderung über den Ausfall des Fahrzeugs bis zu den Kosten der Rechtsverfolgung. Bei Verletzungen kommen die immateriellen Schäden hinzu (§ 253 Abs. 2 BGB).
Warum sich anwaltliche Vertretung rechnet
Die Regulierungspraxis der Versicherer ist auf Abschlusseffizienz angelegt: schnelle Zahlung eines Teilbetrags, Kürzung einzelner Positionen mit standardisierten Prüfberichten, pauschale Abfindungsangebote. Wer die Rechtsprechung zu Stundenverrechnungssätzen, fiktiver Abrechnung, Nutzungsausfalldauer und Restwertbörsen nicht kennt, kann die Kürzungen kaum bewerten. Genau dort setzen wir an.
Häufige Fragen
Welche Positionen werden am häufigsten vergessen?
Muss ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen?
Wer zahlt den Anwalt?
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Was ist die Kostenpauschale?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.