Schul- und Kitaunfall: Die Unfallkasse zahlt, aber nicht alles
Kinder sind in Schule, Kita und auf den Wegen dorthin gesetzlich unfallversichert, beitragsfrei und unabhängig von jedem Verschulden. Die Unfallkasse trägt Heilbehandlung und bei Dauerschäden eine Rente. Was sie nicht zahlt, ist Schmerzensgeld, und genau deshalb lohnt der Blick auf die Verantwortlichen außerhalb der Haftungssperre.
Was wir für Sie tun
Leistungen der Unfallkasse ausschöpfen
Anerkennung des Schulunfalls, vollständige Heilbehandlung ohne Zuzahlungen, bei bleibenden Schäden Verletztenrente nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit: Wir begleiten das Verfahren und legen gegen zu niedrige Einstufungen Widerspruch ein.
Haftungssperre prüfen
Gegen Schulträger, Lehrkräfte und Mitschüler ist die Haftung für Personenschäden grundsätzlich gesperrt (§§ 104 ff. SGB VII), außer bei Vorsatz oder auf versicherten Wegen. Wir prüfen, ob Ihr Fall eine Ausnahme trifft.
Dritte in Anspruch nehmen
Der Autofahrer auf dem Schulweg, der Hersteller des defekten Spielgeräts, der externe Veranstalter: Außenstehende haften voll, einschließlich Schmerzensgeld. Diese Ansprüche laufen neben den Kassenleistungen.
Zukunft des Kindes sichern
Bei bleibenden Schäden geht es um Jahrzehnte: Rente, Nachteilsausgleich, spätere Erwerbsfolgen. Wir sichern die Ansprüche langfristig, gegen Kasse und gegebenenfalls Dritte.
So läuft es ab
Unfallanzeige sicherstellen
Schule oder Kita müssen den Unfall der Unfallkasse melden; lassen Sie sich das bestätigen und gehen Sie mit dem Kind zum Durchgangsarzt.
Bescheide prüfen lassen
Ablehnungen und MdE-Einstufungen der Unfallkasse sind häufig angreifbar; die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Drittansprüche verfolgen
Wir prüfen parallel, ob ein Außenstehender haftet, und setzen Schmerzensgeld und weitere Ansprüche durch.
Das System verstehen, dann die Lücken schließen
Die Schülerunfallversicherung ist großzügiger, als viele Eltern wissen: keine Zuzahlungen, keine Budgetgrenzen, Rentenleistungen bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, teils lebenslang. Ihre Grenze ist das Schmerzensgeld, das sie systembedingt nicht kennt. Die anwaltliche Arbeit besteht deshalb aus zwei Teilen: das Kassenverfahren auf volle Leistung treiben, und jeden Anspruchsgegner außerhalb der Haftungssperre identifizieren, vom Kfz-Halter über den Gerätehersteller bis zum privaten Veranstalter.
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Häufige Fragen
Mein Kind wurde in der Pause von einem Mitschüler verletzt. Schmerzensgeld?
Die Aufsicht hat versagt. Haftet die Schule?
Zahlt die Unfallkasse die kieferorthopädische Behandlung nach dem Zahnunfall?
Der Unfall war auf dem Schulweg mit einem Auto.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.