Parkplatzunfall: 50:50 ist die bequemste, nicht die richtige Quote
Auf Parkplätzen regulieren Versicherer reflexhaft hälftig, mit Verweis auf das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Tatsächlich hat die Rechtsprechung längst differenziert: Wer rückwärts ausparkt, trägt den Anschein gegen sich; wer auf der Fahrgasse fährt, ist nicht automatisch Mitschuldner.
Was wir für Sie tun
Quote korrigieren
Rückwärtsfahrer gegen fließende Fahrgasse, beidseitiges Rückwärtsausparken, Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen: Wir setzen die differenzierten Quotenlinien gegen den 50:50-Reflex.
StVO-Anwendbarkeit klären
Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt die StVO; ob Fahrgassen Vorfahrt gewähren, hängt von ihrem Straßencharakter ab. Diese Weiche entscheidet viele Fälle.
Bagatellschäden ernst nehmen
Auch der Rempler mit 1.500 Euro Schaden verdient volle Regulierung samt Wertminderung und Nebenkosten; unterhalb der Bagatellgrenze arbeiten wir mit Kostenvoranschlag.
Parkrempler mit Fahrerflucht
Wurde Ihr geparktes Auto beschädigt und der Verursacher ist weg: Unfallflucht aus Geschädigtensicht.
So läuft es ab
Situation schildern
Wer stand, wer rollte, wer kam aus der Parklücke? Fotos der Endstellung sind Gold wert.
Quote einordnen
Sie erfahren, welche Quote die Rechtsprechung für Ihre Konstellation wirklich vorsieht.
Anspruch durchsetzen
Wir regulieren auf der korrigierten Quotenbasis.
Warum Versicherer die Hälftelung lieben
50:50 ist für den Versicherer die billigste Lösung: Er zahlt nur die Hälfte und erspart sich jede Aufklärung. Die Rechtsprechung der letzten Jahre ist deutlich feiner geworden und stellt auf die konkreten Sorgfaltspflichten ab, insbesondere die des Rückwärtsfahrenden. Wer die einschlägigen Entscheidungen zitiert, verschiebt die Quote regelmäßig um 25 bis 50 Punkte, und damit den halben Schaden.
Häufige Fragen
Gilt auf dem Supermarktparkplatz die StVO?
Ich fuhr auf der Fahrgasse, der andere kam rückwärts aus der Lücke.
Beide fuhren rückwärts aus gegenüberliegenden Lücken.
Der Schaden ist klein. Lohnt sich der Anwalt trotzdem?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.