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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schadenspositionen

Das Gutachten entscheidet die Regulierung, deshalb Ihr Gutachter

Bei fremder Schuld dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lassen Sie den Schaden nicht vom Versicherungsgutachter „kostenlos" aufnehmen: Der arbeitet für die Gegenseite.

Gutachten auf einem Klemmbrett vor einem beschädigten Auto

Was wir für Sie tun

Freie Gutachterwahl sichern

Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Auswahl ankommt, und vermitteln auf Wunsch qualifizierte, unabhängige Sachverständige in Ihrer Region.

Vollständige Feststellungen

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Ausfalldauer: Wir achten darauf, dass das Gutachten alle Positionen trägt, die Sie später fordern.

Honorar-Streit übernehmen

Kürzt die Versicherung das Sachverständigenhonorar, ist das deren Streit mit dem Gutachter, nicht Ihrer. Wir wehren Rückgriffe auf Sie ab.

Bagatellgrenze einordnen

Unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe genügt ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden wirklich Bagatelle ist, sieht man von außen oft nicht; im Zweifel entscheidet der Fachmann.

So läuft es ab

Nicht auf den Versicherer warten

Beauftragen Sie zeitnah einen eigenen Sachverständigen; das sichert die Beweise, bevor repariert wird.

Gutachten prüfen lassen

Wir kontrollieren die tragenden Werte, bevor sie zur Grundlage der Abrechnung werden.

Abrechnung führen

Auf Basis des Gutachtens machen wir sämtliche Positionen geltend.

Warum das „kostenlose" Angebot der Versicherung teuer ist

Versicherer steuern die Schadenhöhe am liebsten selbst: eigener Besichtiger, Partnerwerkstatt, Sofortangebot. Jeder dieser Bausteine nimmt Ihnen Kontrolle und drückt erfahrungsgemäß das Ergebnis. Ihr gesetzliches Leitbild ist ein anderes: Sie führen die Wiederherstellung selbst und die Versicherung zahlt die erforderlichen Kosten (§ 249 Abs. 2 BGB), einschließlich des Sachverständigen und des Anwalts.

Das Gutachten trägt später fast jede Position: Wertminderung, Ausfalldauer, Totalschadenwerte. Es ist damit die wichtigste Weiche der gesamten Regulierung.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei fremder Schuld haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Das Angebot der Versicherung, „kostenlos" einen eigenen Prüfer zu schicken, dient ihrer Kostenkontrolle, nicht Ihrer Anspruchsdurchsetzung.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei voller Haftung des Gegners dessen Haftpflichtversicherung, denn die Gutachterkosten sind Teil des Schadens. Bei Mithaftung werden sie anteilig ersetzt. Nur bei einer Bagatelle können die Kosten an Ihnen hängen bleiben, deshalb vorher kurz beraten lassen.
Was ist, wenn die Versicherung das Honorar kürzt?
Honorarkürzungen sind verbreitet, betreffen aber im Kern das Verhältnis zwischen Versicherung und Sachverständigem. Als Geschädigter schulden Sie nur das übliche Honorar; wir sorgen dafür, dass die Kürzung nicht auf Sie durchschlägt.
Brauche ich bei einem kleinen Kratzer wirklich ein Gutachten?
Nein, unterhalb der Bagatellgrenze genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Aber Vorsicht: Hinter einem harmlos wirkenden Stoßfängerschaden stecken oft Halterungen und Sensorik; was nach 600 Euro aussieht, wird im Gutachten schnell ein Vielfaches.
Was bringt das Gutachten außer Zahlen?
Beweissicherung. Das Gutachten dokumentiert Schadenbild und Kompatibilität mit dem Unfallhergang. Bestreitet die Versicherung später den Hergang oder behauptet Vorschäden, ist das Gutachten häufig das entscheidende Beweismittel.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.