Mietwagen nach dem Unfall: bezahlt, wenn man es richtig macht
Bei fremder Schuld muss die gegnerische Versicherung einen Mietwagen für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer bezahlen. Die Streitpunkte sind bekannt: überteuerte Unfallersatztarife, die Fahrzeugklasse, die Mietdauer und die Frage, ob Sie überhaupt einen Mietwagen brauchten.
Was wir für Sie tun
Tarif-Falle vermeiden
Sogenannte Unfallersatztarife liegen oft weit über dem Normaltarif und werden nur teilweise erstattet. Wir sagen Ihnen vor der Anmietung, welcher Rahmen erstattungsfähig ist.
Richtige Fahrzeugklasse
Ersatzfähig ist ein klassengleiches Fahrzeug; üblich ist die Anmietung eine Klasse tiefer, um den Abzug für ersparte Eigenaufwendungen zu vermeiden.
Dauer absichern
Die erstattungsfähige Mietdauer folgt der Ausfallzeit: Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten. Verzögerungen dokumentieren wir, damit sie nicht zu Ihren Lasten gehen.
Alternative durchrechnen
Bei geringem Fahrbedarf ist die Nutzungsausfallentschädigung oft wirtschaftlicher. Unter etwa 20 km Tagesbedarf verweisen Gerichte zudem auf das Taxi.
So läuft es ab
Vor der Anmietung fragen
Fünf Minuten vor der Unterschrift beim Vermieter ersparen wochenlangen Streit über den Tarif.
Bedarf belegen
Fahrleistung und Nutzungszweck begründen den Anspruch; wir halten beides fest.
Abrechnung durchsetzen
Kürzt die Versicherung Tarif oder Dauer, erwidern wir mit der örtlichen Rechtsprechung und den Mietpreisspiegeln.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Es ist Ihre Wahl, aber nur eine der beiden Positionen gibt es. Der Mietwagen lohnt bei echtem Fahrbedarf, etwa für den Arbeitsweg oder mit Kindern. Der Nutzungsausfall lohnt, wenn Sie einige Tage ohne Auto auskommen: Das Geld fließt an Sie statt an den Vermieter. Bei einem Mittelklassefahrzeug macht das über zwei Reparaturwochen schnell mehrere hundert Euro aus.
Der häufigste Fehler ist die vorschnelle Unterschrift beim Vermieter am Unfalltag, oft noch vermittelt durch die Werkstatt. Wer erst kurz mit uns spricht, vermeidet den Tarifstreit vollständig.
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Häufige Fragen
Welchen Mietwagen darf ich nehmen?
Was ist der Unfallersatztarif?
Wie lange zahlt die Versicherung den Mietwagen?
Brauche ich überhaupt einen Mietwagen?
Muss ich den Mietwagen vorfinanzieren?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.