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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Sportunfall: Nicht jedes Foul haftet, aber manches sehr wohl

Wer Sport treibt, nimmt sporttypische Risiken in Kauf; für Verletzungen im regelkonformen Spiel haftet niemand. Die Grenze verläuft beim groben Regelverstoß und bei verletzter Verkehrssicherung: Dann haften Mitspieler, Vereine oder Betreiber, und zwar mit Schmerzensgeld und allen Folgeschäden.

Ball und Trillerpfeife als Sinnbild des Sportunfalls

Was wir für Sie tun

Haftungsgrenze bestimmen

Die Rechtsprechung unterscheidet harten, aber regelgerechten Einsatz von der groben Unsportlichkeit. Wir bewerten Spielbericht, Zeugen und Videomaterial nach diesen Maßstäben.

Betreiber- und Vereinshaftung

Mangelhafte Geräte, ungesicherte Anlagen, fehlende Aufsicht: Verkehrssicherungspflichten treffen Studios, Vereine, Schulen und Veranstalter, unabhängig vom Verhalten der Sportler.

Versicherungen ausschöpfen

Private Unfallversicherung, Sportversicherung des Verbands, gegebenenfalls gesetzliche Unfallversicherung (Schulsport!): Wir prüfen alle Töpfe und melden fristgerecht an.

Personenschaden führen

Kreuzband, Frakturen, Zahnschäden: Die Folgeschäden sind oft langwierig; wir sichern Schmerzensgeld und Zukunftsansprüche.

So läuft es ab

Vorfall dokumentieren

Spielbericht, Schiedsrichter, Zeugen, Fotos der Anlage oder des Geräts; bei Schul- und Vereinssport die Unfallmeldung.

Haftung und Versicherungen klären

Wir ordnen ein, wer haftet und welche Versicherungen unabhängig davon leisten.

Ansprüche verfolgen

Regulierung gegen Schädiger, Verein oder Betreiber und Anmeldung bei den Versicherern.

Die Linie der Rechtsprechung

Grundgedanke: Wer an einem Wettkampf mit unvermeidbarem Verletzungsrisiko teilnimmt, kann Mitspieler nicht für Verletzungen haftbar machen, die trotz Einhaltung der Regeln oder bei geringfügigen Regelverstößen im Eifer des Spiels entstehen. Haftung beginnt, wo die durch den Wettkampfzweck gezogene Grenze überschritten ist, bei Rohheit, Revanchefouls und der Missachtung elementarer Schutzregeln. Außerhalb des Spielfelds gilt das normale Deliktsrecht, insbesondere für Anlagen und Geräte.

Häufige Fragen

Beim Fußball hat mich ein Gegner umgegrätscht, Kreuzbandriss. Haftet er?
Nur bei grobem Verstoß gegen die Regeln, etwa einer rücksichtslosen Grätsche von hinten ohne Chance auf den Ball. Der harte, regelkonforme oder nur leicht regelwidrige Einsatz bleibt haftungsfrei, das ist das sporttypische Risiko. Schiedsrichterentscheidung und Zeugen sind die Schlüsselbeweise.
Im Fitnessstudio riss das Kabel eines Geräts.
Das ist ein Fall der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers: Geräte müssen gewartet und geprüft sein. Haftungsausschlüsse in AGB helfen dem Studio bei Körperschäden nicht (§ 309 Nr. 7 BGB). Gerät, Wartungsnachweise und Vorfall sofort dokumentieren lassen.
Mein Kind hat sich im Schulsport verletzt.
Schulsport steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; die Unfallkasse trägt Heilbehandlung und gegebenenfalls Rente. Schmerzensgeld gibt es dort nicht, es kommt nur bei Haftung eines Dritten außerhalb der Sperre der §§ 104 ff. SGB VII in Betracht.
Zahlt meine private Unfallversicherung beim Sportunfall?
Regelmäßig ja, Sport gehört zum versicherten Alltagsrisiko (Ausnahmen je nach Bedingungen etwa für bestimmte Risikosportarten). Wichtig sind die Fristen: Invalidität muss meist binnen 15 bis 24 Monaten eingetreten und ärztlich festgestellt sowie fristgerecht geltend gemacht werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.