Sportunfall: Nicht jedes Foul haftet, aber manches sehr wohl
Wer Sport treibt, nimmt sporttypische Risiken in Kauf; für Verletzungen im regelkonformen Spiel haftet niemand. Die Grenze verläuft beim groben Regelverstoß und bei verletzter Verkehrssicherung: Dann haften Mitspieler, Vereine oder Betreiber, und zwar mit Schmerzensgeld und allen Folgeschäden.
Was wir für Sie tun
Haftungsgrenze bestimmen
Die Rechtsprechung unterscheidet harten, aber regelgerechten Einsatz von der groben Unsportlichkeit. Wir bewerten Spielbericht, Zeugen und Videomaterial nach diesen Maßstäben.
Betreiber- und Vereinshaftung
Mangelhafte Geräte, ungesicherte Anlagen, fehlende Aufsicht: Verkehrssicherungspflichten treffen Studios, Vereine, Schulen und Veranstalter, unabhängig vom Verhalten der Sportler.
Versicherungen ausschöpfen
Private Unfallversicherung, Sportversicherung des Verbands, gegebenenfalls gesetzliche Unfallversicherung (Schulsport!): Wir prüfen alle Töpfe und melden fristgerecht an.
Personenschaden führen
Kreuzband, Frakturen, Zahnschäden: Die Folgeschäden sind oft langwierig; wir sichern Schmerzensgeld und Zukunftsansprüche.
So läuft es ab
Vorfall dokumentieren
Spielbericht, Schiedsrichter, Zeugen, Fotos der Anlage oder des Geräts; bei Schul- und Vereinssport die Unfallmeldung.
Haftung und Versicherungen klären
Wir ordnen ein, wer haftet und welche Versicherungen unabhängig davon leisten.
Ansprüche verfolgen
Regulierung gegen Schädiger, Verein oder Betreiber und Anmeldung bei den Versicherern.
Die Linie der Rechtsprechung
Grundgedanke: Wer an einem Wettkampf mit unvermeidbarem Verletzungsrisiko teilnimmt, kann Mitspieler nicht für Verletzungen haftbar machen, die trotz Einhaltung der Regeln oder bei geringfügigen Regelverstößen im Eifer des Spiels entstehen. Haftung beginnt, wo die durch den Wettkampfzweck gezogene Grenze überschritten ist, bei Rohheit, Revanchefouls und der Missachtung elementarer Schutzregeln. Außerhalb des Spielfelds gilt das normale Deliktsrecht, insbesondere für Anlagen und Geräte.
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Häufige Fragen
Beim Fußball hat mich ein Gegner umgegrätscht, Kreuzbandriss. Haftet er?
Im Fitnessstudio riss das Kabel eines Geräts.
Mein Kind hat sich im Schulsport verletzt.
Zahlt meine private Unfallversicherung beim Sportunfall?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.