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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Unfall mit Kind: Das Gesetz stellt sich schützend vor die Jüngsten

Kinder unter zehn Jahren haften für Unfälle im motorisierten Verkehr grundsätzlich nicht und bekommen auch kein Mitverschulden angerechnet (§ 828 Abs. 2 BGB). Wird ein Kind verletzt, haftet die Kfz-Seite deshalb meist voll. Umgekehrt gilt: „Eltern haften für ihre Kinder" stimmt so pauschal nicht.

Schaukel als Sinnbild für Unfälle mit Kindern

Was wir für Sie tun

Verletzte Kinder vertreten

Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Betreuungsaufwand der Eltern, Dauerschadensicherung bis ins Erwachsenenalter: Kinder-Personenschäden verlangen besonders langfristiges Denken, auch bei der Verjährung.

Mitverschuldens-Abwehr

Gegen Kinder unter zehn ist der Einwand im fließenden Verkehr gesetzlich ausgeschlossen; bei älteren Kindern gilt ein altersgerechter Maßstab, kein Erwachsenenmaßstab.

Wenn das Kind Schaden verursacht

Unter sieben Jahren haften Kinder nie, unter zehn nicht im Verkehr; die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB), die altersabhängig weit gefasst ist. Wir verteidigen Familien gegen überzogene Forderungen.

Zukunft absichern

Bei bleibenden Schäden sichern wir Renten- und Feststellungsansprüche; Verjährung ist bei Minderjährigen zwar gehemmt, Beweise altern trotzdem.

So läuft es ab

Medizinisch dokumentieren

Kinderärztliche und gegebenenfalls kinderpsychologische Befunde früh und vollständig erheben lassen.

Haftung klären

Wir ordnen Deliktsfähigkeit, Aufsichtsfragen und die Haftung der Kfz-Seite ein.

Ansprüche langfristig führen

Regulierung mit Blick auf Entwicklung, Schule und spätere Erwerbsfähigkeit des Kindes; keine vorschnellen Abfindungen.

Warum § 828 Abs. 2 BGB so weit reicht

Der Gesetzgeber hat 2002 entschieden: Kinder unter zehn Jahren sind den Gefahren des motorisierten Verkehrs entwicklungsbedingt nicht gewachsen, also haften sie dort weder als Schädiger noch wird ihnen Mitverschulden angerechnet. Ausgenommen sind nur vorsätzliches Handeln und Unfälle ohne typische Überforderungssituation (etwa mit einem ordnungsgemäß parkenden Fahrzeug). Für verletzte Kinder bedeutet das in der Praxis: volle Ansprüche, die konsequent und mit langem Atem geführt werden sollten.

Häufige Fragen

Mein Kind lief hinter dem Ball auf die Straße und wurde angefahren.
Ist das Kind jünger als zehn, wird ihm kein Mitverschulden angerechnet; die Haftung des Kfz aus Betriebsgefahr bleibt in aller Regel voll bestehen. Das gilt selbst bei „unvermeidbarem" Verhalten des Fahrers, weil die Privilegierung des § 828 Abs. 2 BGB genau diese Fälle erfasst.
Mein Kind (6) hat mit dem Rad ein parkendes Auto zerkratzt. Müssen wir zahlen?
Das Kind selbst haftet nicht (unter sieben, § 828 Abs. 1 BGB). Sie haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die verlangt keine lückenlose Überwachung: Ein normal entwickeltes sechsjähriges Kind darf im Wohnumfeld unbeaufsichtigt Rad fahren. Ohne Pflichtverletzung bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Welche Rolle spielt das Alter zwischen 10 und 17?
Ab zehn haften Kinder, wenn sie die nötige Einsicht hatten (§ 828 Abs. 3 BGB); das Mitverschulden wird altersgerecht bemessen. Ein Zwölfjähriger auf dem Schulweg wird nicht am Maßstab eines Erwachsenen gemessen, das drückt Quoten zu Gunsten des Kindes.
Wie lange können Ansprüche für mein Kind geltend gemacht werden?
Die Verjährung läuft, ist aber komfortabel: Kenntnis der Eltern setzt sie in Gang, und bestimmte Hemmungen schützen Minderjährige. Trotzdem gilt: Beweissicherung und Feststellung früh betreiben, denn ein Prozess zehn Jahre später scheitert selten am Recht, oft an den Beweisen.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.