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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Psyche

Schmerzensgeld bei Schockschaden Angehöriger

Wenn der Unfall die Familie trifft: eigene Ansprüche der Angehörigen. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 2.000 € bis 40.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.

Orientierungswerte

SchweregradTypischer VerlaufOrientierungsspanne
Behandlungsbedürftige Belastung Therapiebedürftige psychische Folgen 2.000 € – 8.000 €
Schwere Störung PTBS oder Depression mit langem Verlauf 8.000 € – 25.000 €
Bei Tod des Angehörigen Schockschaden neben Hinterbliebenengeld 10.000 € – 40.000 €

Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.

Einordnung

Erleiden nahe Angehörige durch die Nachricht oder das Miterleben eines schweren Unfalls eine eigene Gesundheitsverletzung, haben sie eigene Schmerzensgeldansprüche. Der BGH hat die früheren Sonderhürden gelockert: Erforderlich ist eine psychische Störung von Krankheitswert, nicht mehr zwingend über das „normale" Trauerleid hinausgehend, solange die Kausalität steht.

Vom Schockschaden zu unterscheiden ist das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) beim Unfalltod: Es steht nahen Angehörigen ohne eigene Gesundheitsverletzung zu; die Praxis liegt überwiegend im Bereich um 10.000 bis 15.000 Euro. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Schockschaden Angehöriger?
Die veröffentlichte Rechtsprechung bewegt sich je nach Schwere und Verlauf in einer Größenordnung von etwa 2.000 € bis 40.000 €. Maßgeblich sind Behandlungsdauer, Dauerfolgen, Alter und die Umstände des Einzelfalls; die Tabelle oben zeigt die typischen Stufen.
Sind diese Beträge garantiert?
Nein. Es handelt sich um Orientierungsspannen aus veröffentlichten Entscheidungen, angepasst an das heutige Niveau. Jede Bemessung ist eine Einzelfallentscheidung; die konkrete Einordnung Ihres Falls übernehmen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Alle materiellen Schäden: Behandlungskosten und Zuzahlungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und bei Dauerfolgen Renten- und Zukunftsschäden. Diese Positionen übersteigen das Schmerzensgeld bei ernsten Verletzungen häufig deutlich.
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Erst prüfen lassen, insbesondere keine Abfindungserklärung unterschreiben. Erstangebote liegen erfahrungsgemäß unter dem Rechtsprechungsniveau, und eine Abfindung schneidet künftige Ansprüche bei Spätfolgen ab.

Schmerzensgeld bei Schockschaden Angehöriger prüfen lassen

Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.

Schmerzensgeldrechner

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Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

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