Schmerzensgeld bei Posttraumatische Belastungsstörung
Psychische Unfallfolgen sind Verletzungen, keine Befindlichkeiten. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 1.000 € bis 60.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Anpassungsstörung | Vorübergehende psychische Beeinträchtigung, ambulante Behandlung | 1.000 € – 5.000 € |
| PTBS, mittel | Diagnostizierte PTBS, längere Therapie, Fahrangst | 5.000 € – 20.000 € |
| PTBS, chronisch | Chronifizierter Verlauf, Erwerbsbeeinträchtigung | 20.000 € – 60.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Angstzustände, Flashbacks, Fahrangst und die posttraumatische Belastungsstörung sind ersatzfähige Gesundheitsverletzungen (§ 823 BGB). Voraussetzung ist die fachärztliche Diagnose und die Abgrenzung von bloßer Unannehmlichkeit; die Bemessung folgt Dauer, Therapieaufwand und Teilhabebeeinträchtigung.
Der häufigste Fehler: Betroffene „reißen sich zusammen" und suchen erst spät psychotherapeutische Hilfe, die Versicherung bestreitet dann den Unfallbezug. Früh zum Facharzt, Diagnose nach ICD dokumentieren lassen, Therapieverlauf sammeln.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Posttraumatische Belastungsstörung?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Posttraumatische Belastungsstörung prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.