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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schadenspositionen

Abschlepp-, Stand- und Nebenkosten: klein einzeln, groß in Summe

Neben Reparatur oder Wiederbeschaffung entsteht ein Kranz von Nebenkosten: Bergung und Abschleppen, Standgeld, Ab- und Anmeldung, Fahrten, Telefon. Alles davon ist ersatzfähig, und vieles davon wird ohne anwaltliche Aufstellung schlicht nicht bezahlt.

Beschädigtes Auto am Abschlepphaken

Was wir für Sie tun

Abschleppen und Bergung

Kosten des Abschleppens vom Unfallort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind zu erstatten; bei Sonderfällen wie nächtlicher Bergung auch die erhöhten Sätze.

Standgeld

Stand- und Verwahrkosten bis zur Begutachtung und Verwertungsentscheidung gehören zum Schaden; wir achten auf zügige Abläufe, damit kein Kürzungsargument entsteht.

Ab- und Anmeldung, Kennzeichen

Beim Totalschaden sind die Kosten der Abmeldung und der Anmeldung des Ersatzfahrzeugs erstattungsfähig, pauschal oder konkret.

Kostenpauschale und Fahrtkosten

Die allgemeine Unkostenpauschale (je nach Gericht 25 bis 30 Euro) und Fahrten zu Werkstatt, Gutachter und Ärzten runden die Aufstellung ab.

So läuft es ab

Belege sammeln

Abschlepprechnung, Standgeldrechnung, Quittungen: alles aufheben und mitschicken.

Aufstellung erstellen

Wir erfassen sämtliche Nebenkosten in der Gesamtforderung.

Kürzungen abwehren

Typische Einwände wie „zu weit geschleppt" oder „zu lange gestanden" beantworten wir mit der Rechtsprechung.

Ordnung schlägt Einzelkampf

Keiner dieser Posten rechtfertigt allein einen Streit, in Summe geht es aber regelmäßig um mehrere hundert Euro. Die Praxislösung ist eine vollständige, belegte Gesamtaufstellung, in der jede Nebenposition ihren Platz hat. Sie läuft in der Regulierung als Paket mit den Hauptpositionen mit, siehe Schadensersatz nach Unfall.

Häufige Fragen

Wohin darf abgeschleppt werden?
Grundsätzlich zur nächstgelegenen geeigneten Fachwerkstatt oder zu einem sicheren Verwahrort. Die Wahl der eigenen Vertragswerkstatt in vertretbarer Entfernung ist zulässig; extreme Strecken muss die Versicherung nur bei nachvollziehbarem Grund zahlen.
Wie lange wird Standgeld ersetzt?
Bis Sie nach Vorliegen des Gutachtens angemessen über die Verwertung entscheiden konnten. Verzögert die Versicherung, geht auch längeres Standgeld zu ihren Lasten, wenn die Verzögerung dokumentiert ist.
Bekomme ich Ersatz für eigene Fahrten und Telefonate?
Über die Kostenpauschale hinaus sind konkrete Aufwendungen erstattungsfähig, etwa Fahrten zur Behandlung bei Personenschaden. Kleinbeträge bündeln wir in der Pauschale, größere weisen wir konkret nach.
Die Versicherung zahlt das Abschleppen nur zur Hälfte. Zu Recht?
Nur bei entsprechender Haftungsquote. Bei voller Haftung des Gegners sind ordnungsgemäß entstandene Abschleppkosten in voller Höhe zu erstatten; Preisdiskussionen mit dem Abschleppunternehmen führen wir gegebenenfalls für Sie.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.