Abschlepp-, Stand- und Nebenkosten: klein einzeln, groß in Summe
Neben Reparatur oder Wiederbeschaffung entsteht ein Kranz von Nebenkosten: Bergung und Abschleppen, Standgeld, Ab- und Anmeldung, Fahrten, Telefon. Alles davon ist ersatzfähig, und vieles davon wird ohne anwaltliche Aufstellung schlicht nicht bezahlt.
Was wir für Sie tun
Abschleppen und Bergung
Kosten des Abschleppens vom Unfallort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind zu erstatten; bei Sonderfällen wie nächtlicher Bergung auch die erhöhten Sätze.
Standgeld
Stand- und Verwahrkosten bis zur Begutachtung und Verwertungsentscheidung gehören zum Schaden; wir achten auf zügige Abläufe, damit kein Kürzungsargument entsteht.
Ab- und Anmeldung, Kennzeichen
Beim Totalschaden sind die Kosten der Abmeldung und der Anmeldung des Ersatzfahrzeugs erstattungsfähig, pauschal oder konkret.
Kostenpauschale und Fahrtkosten
Die allgemeine Unkostenpauschale (je nach Gericht 25 bis 30 Euro) und Fahrten zu Werkstatt, Gutachter und Ärzten runden die Aufstellung ab.
So läuft es ab
Belege sammeln
Abschlepprechnung, Standgeldrechnung, Quittungen: alles aufheben und mitschicken.
Aufstellung erstellen
Wir erfassen sämtliche Nebenkosten in der Gesamtforderung.
Kürzungen abwehren
Typische Einwände wie „zu weit geschleppt" oder „zu lange gestanden" beantworten wir mit der Rechtsprechung.
Ordnung schlägt Einzelkampf
Keiner dieser Posten rechtfertigt allein einen Streit, in Summe geht es aber regelmäßig um mehrere hundert Euro. Die Praxislösung ist eine vollständige, belegte Gesamtaufstellung, in der jede Nebenposition ihren Platz hat. Sie läuft in der Regulierung als Paket mit den Hauptpositionen mit, siehe Schadensersatz nach Unfall.
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Häufige Fragen
Wohin darf abgeschleppt werden?
Wie lange wird Standgeld ersetzt?
Bekomme ich Ersatz für eigene Fahrten und Telefonate?
Die Versicherung zahlt das Abschleppen nur zur Hälfte. Zu Recht?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.