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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrssicherungspflicht

Treppensturz: Nicht jeder Sturz ist Pech, manche sind Pflichtverletzung

Treppen sind die häufigste Sturzquelle in Gebäuden. Haftbar wird der Eigentümer oder Betreiber, wenn eine Gefahrenquelle den Sturz verursacht hat: die ausgebrochene Stufenkante, der fehlende oder endende Handlauf, die defekte Beleuchtung, der lose Läufer. Die Kunst liegt im Nachweis der Ursache.

Treppe mit Handlauf und Warndreieck

Was wir für Sie tun

Mangel objektivieren

Wir dokumentieren den baulichen Zustand, ziehen Bauordnungsrecht und die einschlägigen technischen Regeln heran (Stufenmaße, Handlaufpflicht, Beleuchtung) und lassen den Mangel nötigenfalls sachverständig feststellen, bevor er repariert wird.

Kausalität absichern

Der Gegner wird behaupten, Sie seien einfach gestolpert. Sturzhergang, Anstoßverletzungen und Zeugen müssen zueinander passen; wir bauen diese Kette von Anfang an sauber auf.

Alle Verantwortlichen prüfen

Eigentümer, Hausverwaltung, Arbeitgeber im Bürogebäude, öffentliche Hand: je nach Gebäude haften unterschiedliche Stellen, teils nebeneinander, und meist steht eine Haftpflichtversicherung dahinter.

Schwere Folgen langfristig regulieren

Treppenstürze verursachen überdurchschnittlich oft Frakturen mit Dauerfolgen; wir sichern neben dem Schmerzensgeld die Zukunftsschäden.

So läuft es ab

Zustand sofort festhalten

Fotos von Stufe, Handlauf, Beleuchtung und Gesamttreppe aus mehreren Winkeln; Mängel werden erfahrungsgemäß schnell beseitigt.

Hergang fixieren

Kurzes Gedächtnisprotokoll und Zeugen; ärztliche Dokumentation aller Verletzungen.

Anspruch anmelden

Wir nehmen den Verantwortlichen und seinen Versicherer in Anspruch und regulieren vollständig.

Der Wettlauf mit der Reparatur

Treppenstürze haben eine besondere Beweisdynamik: Der Mangel, der den Sturz verursacht hat, ist oft binnen Tagen beseitigt, aus gutem Grund, aber mit fatalen Folgen für die Beweislage. Deshalb steht die Beweissicherung an erster Stelle, notfalls über ein selbständiges Beweisverfahren. Danach folgt die Regulierung dem bekannten Muster der Verkehrssicherungsfälle: Pflichtverletzung, Kausalität, vollständige Schadensliste.

Häufige Fragen

Es gab keinen Handlauf. Reicht das für die Haftung?
Häufig ja. Die Landesbauordnungen verlangen für Treppen grundsätzlich einen griffsicheren Handlauf; sein Fehlen oder vorzeitiges Ende ist ein klassischer Sicherungsmangel. Erforderlich bleibt, dass der Mangel den Sturz mitverursacht hat, wofür bei Stürzen im Handlaufbereich viel spricht.
Ich bin im dunklen Treppenhaus des Mietshauses gestürzt.
Der Vermieter schuldet eine funktionierende Treppenhausbeleuchtung; defekte Leuchtmittel oder zu kurze Zeitschaltungen begründen die Haftung. Als Mieter haben Sie zusätzlich die vertragliche Spur mit Verschuldensvermutung; melden Sie den Defekt trotzdem nie erst nach dem Sturz schriftlich, sondern dokumentieren Sie den Zustand sofort.
Der Sturz war bei der Arbeit im Bürogebäude.
Dann ist es zugleich ein Arbeitsunfall mit Leistungen der Berufsgenossenschaft; die Haftung des Gebäudeeigentümers oder externen Dienstleisters bleibt daneben bestehen, soweit nicht die Haftungssperre der §§ 104 ff. SGB VII greift. Diese Doppelspur lohnt sich fast immer, siehe Arbeitsunfall.
Wird mir Unaufmerksamkeit angerechnet?
Ein Mitverschulden ist möglich, etwa bei erkennbarer Gefahr und völliger Unachtsamkeit, führt aber regelmäßig nur zur Quote. Wer eine ordnungsgemäße Treppe erwarten darf, muss nicht jede Stufe einzeln prüfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.