Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen
Die Einstiegsverletzung, oft zu billig abgefunden. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 200 € bis 4.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Leicht | Einzelne Prellungen, Beschwerden bis zwei Wochen | 200 € – 800 € |
| Mehrere Regionen | Ausgedehnte Prellungen, drei bis sechs Wochen Beschwerden | 800 € – 2.000 € |
| Protrahiert | Langwieriger Verlauf, Arbeitsunfähigkeit über Wochen | 2.000 € – 4.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Prellungen, Zerrungen und Hämatome sind die Basisverletzungen fast jedes Unfalls. Einzeln bleiben die Beträge klein; mehrere Körperregionen, längere Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit heben die Bemessung über die Bagatellpauschalen der Versicherer.
Versicherer bieten für „Prellungen" gern 150 bis 300 Euro pauschal. Wer Beschwerden, Dauer und Arbeitsunfähigkeit sauber dokumentiert, liegt regelmäßig deutlich darüber, und verliert den Anspruch nicht durch verfrühte Abfindungserklärungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.