Unfall durch fehlerhaftes Produkt: Der Hersteller haftet ohne Verschulden
Der Akku entzündet sich beim Laden, die Leiter bricht unter Normalgebrauch, das Gerät setzt Stromschläge: Für Personenschäden durch fehlerhafte Produkte haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig, mit Schmerzensgeld. Entscheidend ist, das Produkt und den Fehler zu sichern, bevor beides entsorgt wird.
Was wir für Sie tun
Produkt und Fehler sichern
Das beschädigte Produkt ist Ihr wichtigstes Beweismittel: nicht wegwerfen, nicht an den Händler zurückgeben, nicht reparieren lassen. Wir organisieren die sachverständige Untersuchung und die beweissichere Verwahrung.
Richtige Anspruchsgegner
Hersteller, Quasi-Hersteller (Eigenmarken), Importeur in die EU, notfalls der Lieferant (§ 4 ProdHaftG): Auch bei Fernost-Produkten aus dem Onlinehandel gibt es fast immer einen greifbaren Gegner; bei Marktplatzkäufen prüfen wir zusätzlich die Verantwortlichen nach den neuen EU-Marktregeln.
Fehlerkategorien nutzen
Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler (fehlende Warnhinweise): Für jede Kategorie gelten eigene Beweisanforderungen und teils Beweiserleichterungen; Rückrufaktionen und Behördenwarnungen verwerten wir als Indizien.
Volle Personenschadenregulierung
Verbrennungen durch Akkubrände, Schnitt- und Stromverletzungen: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Sachschäden (auch der Wohnungsbrand!) werden gebündelt geltend gemacht, gegen die Betriebshaftpflicht des Herstellers.
So läuft es ab
Produkt aufheben, alles fotografieren
Produkt, Typenschild, Kaufbeleg, Verpackung, Anleitung und die Unfallfolgen dokumentieren; bei Bränden den Feuerwehrbericht sichern.
Fehler begutachten lassen
Wir beauftragen die technische Untersuchung und prüfen Rückrufe und Warnmeldungen zum Produkt.
Hersteller in Anspruch nehmen
Anspruchsanmeldung nach ProdHaftG und § 823 BGB, Regulierung mit dem Industrieversicherer, notfalls Klage.
Zwei Haftungssäulen nebeneinander
Die Produkthaftung ruht auf zwei Säulen: dem Produkthaftungsgesetz (verschuldensunabhängig, seit 2002 mit Schmerzensgeld, Haftungshöchstbeträge bei Personenschäden) und der Produzentenhaftung nach § 823 BGB (verschuldensabhängig, aber mit weitreichender Beweislastumkehr zu Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungspflichten). Wir fahren stets beide Spuren, weil sie sich in Beweislast, Umfang und Verjährung ergänzen.
Der häufigste Fehler der Geschädigten ist banal: Das Produkt wird entsorgt oder im Umtausch zurückgegeben, und mit ihm der Beweis. Erst sichern, dann reklamieren.
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Häufige Fragen
Muss ich dem Hersteller einen konkreten Fehler nachweisen?
Das Produkt kam über einen Online-Marktplatz aus China.
Es gab einen Rückruf, den ich nicht kannte.
Gilt das auch für Schäden an meinen Sachen, etwa nach einem Akkubrand?
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.