Baustellenunfall: Wer die Gefahr schafft, muss sie sichern
Ungesicherte Gruben und Schächte, fehlende Absperrungen, herabfallendes Material, provisorische Wege im Dunkeln: Baustellen sind Gefahrenquellen, deren Sicherung Bauherr, Bauunternehmer und Bauleitung gemeinsam schulden. Verletzt wird die Pflicht gegenüber Passanten ebenso wie gegenüber Handwerkern fremder Gewerke.
Was wir für Sie tun
Verantwortliche auseinandersortieren
Die Sicherungspflicht liegt primär beim ausführenden Unternehmer, daneben bei Bauherr und bauleitendem Architekten nach Übernahme und Kontrolle. Wir nehmen alle ernsthaft in Betracht Kommenden in Anspruch, die Versicherer klären den Innenausgleich.
Passanten- und Besucherfälle
Gegenüber Fußgängern am Gehweg gelten strenge Anforderungen an Absperrung, Beleuchtung und Schutz vor herabfallenden Teilen; hier bestehen die besten Haftungsaussichten samt Schmerzensgeld.
Handwerker fremder Firmen
Zwischen Beschäftigten verschiedener Unternehmen auf derselben Baustelle kann die Haftungssperre des § 106 Abs. 3 SGB VII greifen, aber nur bei gemeinsamer Betriebsstätte im engen Sinn. Diese Weiche entscheidet über das Schmerzensgeld, und sie wird von Versicherern gern zu weit gezogen.
BG-Verfahren parallel führen
Für Beschäftigte ist der Baustellenunfall zugleich Arbeitsunfall: Leistungen der BG Bau laufen parallel; wir koordinieren beide Spuren.
So läuft es ab
Unfallstelle dokumentieren
Fotos der fehlenden Sicherung aus mehreren Winkeln, bevor die Baustelle nachgebessert wird; Zeugen und die polizeiliche oder BG-seitige Aufnahme sichern.
Verantwortliche und Versicherer ermitteln
Bautafel, Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer: Wir klären die Kette und melden die Ansprüche an.
Regulieren
Vollständige Bezifferung; bei Beschäftigten abgestimmt mit den BG-Leistungen.
Drei Pflichtenkreise, ein Anspruch
Auf der Baustelle überlagern sich die Pflichten: der Unternehmer sichert seine Arbeiten, der Bauherr wählt sorgfältig aus und überwacht, die Bauleitung koordiniert. Delegation entlastet nur bei sorgfältiger Auswahl und Kontrolle; im Zweifel bleiben mehrere nebeneinander verantwortlich. Für Geschädigte ist das komfortabel: Statt den einen Schuldigen beweisen zu müssen, genügt es, die Kette der Verantwortlichen vollständig in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte fahren zusätzlich die BG-Spur, siehe Arbeitsunfall.
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Häufige Fragen
Ich bin als Passantin in eine ungesicherte Vertiefung am Gehweg getreten.
Ich arbeite für eine andere Firma und wurde durch deren Kran verletzt. Schmerzensgeld?
Der Subunternehmer schiebt auf den Generalunternehmer und umgekehrt.
Auf der Bautafel stand kein Unternehmen. Was nun?
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.