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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrssicherungspflicht

Baustellenunfall: Wer die Gefahr schafft, muss sie sichern

Ungesicherte Gruben und Schächte, fehlende Absperrungen, herabfallendes Material, provisorische Wege im Dunkeln: Baustellen sind Gefahrenquellen, deren Sicherung Bauherr, Bauunternehmer und Bauleitung gemeinsam schulden. Verletzt wird die Pflicht gegenüber Passanten ebenso wie gegenüber Handwerkern fremder Gewerke.

Absperrbake und Warnbake einer Baustelle

Was wir für Sie tun

Verantwortliche auseinandersortieren

Die Sicherungspflicht liegt primär beim ausführenden Unternehmer, daneben bei Bauherr und bauleitendem Architekten nach Übernahme und Kontrolle. Wir nehmen alle ernsthaft in Betracht Kommenden in Anspruch, die Versicherer klären den Innenausgleich.

Passanten- und Besucherfälle

Gegenüber Fußgängern am Gehweg gelten strenge Anforderungen an Absperrung, Beleuchtung und Schutz vor herabfallenden Teilen; hier bestehen die besten Haftungsaussichten samt Schmerzensgeld.

Handwerker fremder Firmen

Zwischen Beschäftigten verschiedener Unternehmen auf derselben Baustelle kann die Haftungssperre des § 106 Abs. 3 SGB VII greifen, aber nur bei gemeinsamer Betriebsstätte im engen Sinn. Diese Weiche entscheidet über das Schmerzensgeld, und sie wird von Versicherern gern zu weit gezogen.

BG-Verfahren parallel führen

Für Beschäftigte ist der Baustellenunfall zugleich Arbeitsunfall: Leistungen der BG Bau laufen parallel; wir koordinieren beide Spuren.

So läuft es ab

Unfallstelle dokumentieren

Fotos der fehlenden Sicherung aus mehreren Winkeln, bevor die Baustelle nachgebessert wird; Zeugen und die polizeiliche oder BG-seitige Aufnahme sichern.

Verantwortliche und Versicherer ermitteln

Bautafel, Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer: Wir klären die Kette und melden die Ansprüche an.

Regulieren

Vollständige Bezifferung; bei Beschäftigten abgestimmt mit den BG-Leistungen.

Drei Pflichtenkreise, ein Anspruch

Auf der Baustelle überlagern sich die Pflichten: der Unternehmer sichert seine Arbeiten, der Bauherr wählt sorgfältig aus und überwacht, die Bauleitung koordiniert. Delegation entlastet nur bei sorgfältiger Auswahl und Kontrolle; im Zweifel bleiben mehrere nebeneinander verantwortlich. Für Geschädigte ist das komfortabel: Statt den einen Schuldigen beweisen zu müssen, genügt es, die Kette der Verantwortlichen vollständig in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte fahren zusätzlich die BG-Spur, siehe Arbeitsunfall.

Häufige Fragen

Ich bin als Passantin in eine ungesicherte Vertiefung am Gehweg getreten.
Das ist der Kernfall der Baustellen-Verkehrssicherungspflicht: Öffnungen im Verkehrsraum müssen abgesperrt, überbrückt und bei Dunkelheit beleuchtet sein. Die Haftung von Unternehmer und Bauherr ist hier regelmäßig klar; es geht um die Höhe, einschließlich Schmerzensgeld und Folgeschäden.
Ich arbeite für eine andere Firma und wurde durch deren Kran verletzt. Schmerzensgeld?
Das hängt an § 106 Abs. 3 SGB VII: Arbeiteten beide Unternehmen im Unfallzeitpunkt bewusst zusammen auf gemeinsamer Betriebsstätte, ist die Haftung wie unter Kollegen gesperrt; liefen die Gewerke nur nebeneinander, haftet die fremde Firma voll. Die Abgrenzung ist eng und einzelfallbezogen, hier entscheidet der genaue Arbeitszusammenhang.
Der Subunternehmer schiebt auf den Generalunternehmer und umgekehrt.
Das interne Gerangel ist nicht Ihr Problem: Verkehrssicherungspflichtige haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner; Sie können jeden auf das Ganze in Anspruch nehmen. Wir adressieren alle Beteiligten und lassen die Versicherer den Ausgleich unter sich austragen.
Auf der Bautafel stand kein Unternehmen. Was nun?
Dann führt der Weg über Bauherrn, Bauamt (Baugenehmigung) und gegebenenfalls die BG-Ermittlungen. Die fehlende Kennzeichnung fällt letztlich auf den Bauherrn zurück, der die Baustelle veranlasst hat und die Sicherung organisieren musste.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.