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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Aktuelles · 06.09.2026

Abfindungsangebot nach Personenschaden: Warum die schnelle Unterschrift teuer ist

Nach Unfällen mit Verletzungen melden sich Haftpflichtversicherer gern früh mit einem runden Betrag: eine Einmalzahlung „zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus dem Schadenereignis”. Das klingt nach unkomplizierter Erledigung, ist rechtlich aber ein Vertrag mit weitreichender Wirkung.

Was die Abfindungserklärung bedeutet

Mit der Unterschrift sind grundsätzlich alle Ansprüche erledigt, auch die, die noch niemand kennt: die Schulteroperation im nächsten Jahr, die posttraumatische Arthrose in zehn Jahren, der Verdienstausfall aus einer späteren Verschlechterung. Nachforderungen sind nur in engen Ausnahmefällen möglich. Genau deshalb bieten Versicherer die Abfindung an, solange der Heilverlauf offen ist, und genau deshalb liegt der angebotene Betrag regelmäßig unter dem, was eine vollständige Regulierung ergäbe.

Die bessere Reihenfolge

Erst wird der Heilverlauf abgeschlossen oder zumindest prognostizierbar. Dann werden alle Positionen beziffert: Schmerzensgeld nach dem Niveau der veröffentlichten Rechtsprechung, Verdienstausfall samt Rentennachteilen, Haushaltsführungsschaden, Zuzahlungen und Fahrtkosten. Offene Risiken werden nicht wegabgefunden, sondern über einen Feststellungstitel oder einen ausdrücklichen Vorbehalt für Zukunftsschäden gesichert.

Eine Abfindung kann am Ende dieses Wegs durchaus sinnvoll sein, bei abgeschlossenen Verläufen, mit angemessenem Aufschlag für das übernommene Risiko. Am Anfang des Wegs ist sie fast immer ein Verlustgeschäft des Geschädigten.

Praxishinweis

Wer bereits ein Angebot auf dem Tisch hat, sollte es vor der Unterschrift prüfen lassen. Die Gegenüberstellung mit den Orientierungswerten der Schmerzensgeldtabelle dauert wenige Minuten und zeigt, ob das Angebot auch nur die Größenordnung trifft. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; bei fremder Schuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Beitrag von Rechtsanwalt Werner Werts, Stand 06.09.2026. Allgemeine Darstellung, keine Beratung im Einzelfall.

Kostenfreie Ersteinschätzung

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